Herbstlaub in Kleve Auch die Bürger müssen fegen

Kleve · 32.000 Bäume in Kleve werfen in den kommenden Wochen viele Hundert Tonnen Laub ab. Wer es beseitigen muss, ist genau geregelt.

 Das Herbstlaub eines Ahornbaumes liegt auf einer Wiese (Symbolbild).

Das Herbstlaub eines Ahornbaumes liegt auf einer Wiese (Symbolbild).

Foto: dpa/Friso Gentsch

Was Rainer Maria Rilke in seinem berühmten Gedicht „Herbsttag“ vor mehr als einem Jahrhundert schrieb, gilt in diesem Jahr ganz besonders: „Der Sommer war sehr groß“. Doch jetzt beginnen die Bäume so langsam, ihr Laub abzuwerfen. Den Klevern bereiten sie viel Arbeit, denn die Blätter legen sich nicht nur auf Gärten, sondern auch auch Parkflächen, Straßen, Geh- und Radwege.

16.000 Bäume befinden sich entlang der Straßen, weitere 16.000 in den Parkanlagen. „Wir erwarten, dass in diesem Herbst 700 bis 800 Tonnen Laub fallen, die beseitigt werden müssen“, sagt Karsten Koppetsch, Chef der Umweltbetriebe Kleve (USK). Seine Mitarbeiter sind an sechs Tagen die Woche, außer sonntags, in zwei Schichten im Einsatz, um das Laub zu beseitigen. Rund 2800 Arbeitsstunden gehen dabei drauf.

Ein Laubsaugewagen verschlingt die Blätter in Sekunden. Er kommt immer da zum Einsatz, wo erfahrungsgemäß besonders viel Laub fällt. „Das ist aber ein freiwilliger Service, den man nicht einfordern kann“, betont Koppetsch. Stichwort „Service“: Oftmals sind auch die Bürger als Grundstückseigentümer oder Anlieger gefordert. Denn in vielen Fällen sind sie für die Reinigung und damit auch die Laubbeseitigung verantwortlich, damit es nicht zu Rutschpartien oder gar Unfällen kommt.

Nach dem Straßenreinigungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen obliegt die Reinigungspflicht für Geh- und Radwege zwar dem Grunde nach den Kommunen, allerdings nur insoweit, als sie nicht den Anliegern durch Satzung übertragen wurde. Hiervon haben die meisten Kommunen Gebrauch gemacht, auch die Stadt Kleve beziehungsweise deren Umweltbetriebe. Der Straßenreinigungssatzung kann entnommen werden, für welche Straßen und/oder Gehwege sowie in welchem Umfang die Reinigungspflicht auf die Anlieger übertragen wurde. Die Satzung kann im Internet unter www.kleve.de (‚Ortsrecht’) abgerufen werden. Aus der Satzung ergibt sich auch der Umfang der Verpflichtung.

Sofern man als Anlieger/Grundstückseigentümer verantwortlich ist, sollte auch im eigenen Interesse eine ordnungsgemäße Reinigung erfolgen, so die USK. Anderenfalls könnte man für Unfälle, die auf eine mangelhafte Reinigung zurückzuführen sind, in Anspruch genommen werden. Oftmals ist bei Mietobjekten die Reinigungspflicht auf die Mieter übertragen worden.

Doch wohin mit all dem Laub? Primär kann dies über die Biotonne entsorgt werden. Es besteht auch die Möglichkeit der Anlieferung zum Wertstoffhof Kleve der USK, gegen Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr. Keinesfalls darf das Laub von Geh- und Radwegen jedoch auf die Fahrbahn oder in den Rinnstein gekehrt werden. Es drohen Überschwemmungen durch verstopfte Straßenabläufe und erhöhte Unfallgefahr für Kraft- und Radfahrer. Zudem sind Kehrmaschinen nicht in der Lage, größere Anhäufungen aufzunehmen. „Wir danken allen Anliegern und Grundstückseigentümern für das Verständnis und die aktive Unterstützung“, sagt Koppetsch.

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