Kreis Kleve Hendricks begrüßt Gesetz zur Palliativ-Versorgung

Kreis Kleve · Jetzt wurde mit großer Mehrheit das Gesetz zur Stärkung der Hospiz- und PalliativVersorgung und damit ein weiterer Baustein zur Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen verabschiedet. "Unser Gesundheits-und Pflegesystem bietet Patienten eine gute medizinische und pflegerische Versorgung. Aber Schwerkranke und sterbende Menschen brauchen in ihrer letzten Lebensphase noch mehr menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung als andere Patienten", erklärt die Kreis Klever SPD-Bundestagsabgeordnete Barbara Hendricks die Dringlichkeit des Gesetzes.

Im Mittelpunkt der Hospiz- und Palliativ-Versorgung steht, die Schmerzen zu lindern und Menschen im Sterben würdevoll zu begleiten. In den vergangenen Jahren sind beim Aufbau der Hospiz- und Palliativ-Versorgung wichtige Fortschritte erzielt worden. In strukturschwachen Regionen fehlt es aber häufig noch an ausreichenden Angeboten.

"Ziel des Gesetzes ist es deshalb, ein flächendeckendes Angebot zu sichern. Ambulante und stationäre Hospizdienste werden finanziell besser ausgestattet. Die finanziellen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser und Pflegeheime werden verbessert und damit die Hospizkultur und die Palliativ-Versorgung in diesen Einrichtungen gestärkt", so Hendricks. Weiterhin sieht das Gesetz einen Rechtsanspruch auf Beratung sowie die Möglichkeit, unterschiedliche Angebote der Hospiz- und Palliativ-Versorgung zu vernetzen, vor. Auch die Sterbebegleitung, Pflege und ärztliche Versorgung werden besser miteinander verknüpft.

"Mit diesem Gesetz gehen wir einen Schritt zur Verbesserung der Strukturen in der Hospiz- und Palliativ-Versorgung. Den vielen in der Hospizarbeit engagierten ehrenamtlichen Menschen und den vielen Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Pflege- und Hospizdiensten gilt unser aller Dank, " sagt Hendricks. "Mit dem Gesetz geben wir auch ihnen eine gute Unterstützung. Denn sie sind es, die die abstrakten Regelungen des Gesetzes zum Wohle der schwerstkranken und sterbenden Patienten auszufüllen haben", unterstreicht Hendricks.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort