Kleve Gülle - besorgte Bürger schlagen Alarm

Kleve · Der NABU hat Anrufe von Bürgern erhalten, die sich um die Qualität des Grundwassers sorgen: Sie beobachteten, dass Bauern auf gefrorenen Böden Gülle ausbringen. Doch sowohl Landwirtschaftskammer als auch NABU geben Entwarnung.

 Viele Landwirte bringen derzeit Gülle als Dünger auf den Feldern aus. Auf dem Bild ist ein hochmodernes Fahrzeug mit einem sogenannten Injektionssystem des Lohnunternehmens Theodor Nielen aus Kleve-Düffelward auf einem Acker in der Düffel zu sehen.

Viele Landwirte bringen derzeit Gülle als Dünger auf den Feldern aus. Auf dem Bild ist ein hochmodernes Fahrzeug mit einem sogenannten Injektionssystem des Lohnunternehmens Theodor Nielen aus Kleve-Düffelward auf einem Acker in der Düffel zu sehen.

Foto: Gottfried Evers

Die Bauern im Kleverland stehen zur Zeit unter Beobachtung. "Bei uns haben einige Bürger angerufen, die gesehen haben, dass auf den Feldern mit Gülle gedüngt wird", berichtet Dr. Andreas Barkow von der NABU Naturschutzstation Niederrhein in Kranenburg.

Der Grund für die Anrufe sind Sorgen um die Qualität des Grundwassers in der Region. Denn auf tief gefrorenen Böden soll laut den Vorschriften nicht gedüngt werden, um ein Ausschwemmen der das Wasser gefährdenden Inhaltsstoffe, vor allem Nitrat, zu vermeiden. Das wissen viele Bürger und wundern sich, warum die Landwirte trotz des Dauerfrosts der vergangenen Tage Gülle auf ihre Felder bringen.

"Wir halten uns an die Düngeverordnung", versichert Josef Peters, Vorsitzender der Kreisbauernschaft. Das knapp 20 Seiten starke Dokument beschreibt genau, wo und wie die Landwirte Gülle auf ihre Felder ausbringen dürfen und welche chemische Zusammensetzung des Düngers legal ist. Unter Paragraph 12 ist das Düngen auf gefrorenem Boden geregelt.

Bernhard Rüb, Sprecher der Landwirtschaftskammer NRW, macht den komplizierten Rechtsparagraphen verständlich: "Die Böden dürfen zum Düngen nicht tiefer als fünf Zentimeter gefroren sein und die Schneedecke darf ebenfalls nicht höher als fünf Zentimeter sein." Im Ausnahmefall dürfe auch bei mehr als zehn Zentimeter tiefem Bodenfrost noch gedüngt werden. "Aber nur dann, wenn der Boden tagsüber oberflächig auftaut", erklärt Rüb.

Über den Internetauftritt des Deutschen Wetterdienstes (DWD) können sich die Landwirte über die sogenannte "Frosteindringtiefe" für ihre Region informieren. "Die Werte sollten sie im Zweifelsfall auch ausdrucken, um sie im Fall einer Stichprobenkontrolle als Nachweis erbringen zu können", rät Rüb.

Für den gestrigen Tag geben die Werte den Bauern Recht: In Kleve und Kalkar gab es eine Frosttiefe von null bis zwei Zentimetern auf bewachsenen Böden. Die Schneehöhe lag in Kleve laut dieser Werte bei drei Zentimetern. In Kalkar meldete der DWD zwar sieben Zentimeter Schneehöhe. "Das wäre ein Ausschlussgrund. Aber der Unterschied zwischen fünf und sieben Zentimetern ist eben nur schwer nachzuweisen", meint Rüb. Zudem sei die Schneedecke natürlich nicht auf jedem Quadratmeter des Feldes gleich hoch. Manches lässt also unterschiedliche Bewertungen zu.

Neben diesen meteorologischen Bedingungen müssen sich die Landwirte auch an gesetzliche Sperrfristen beachten. "Eigentlich läuft diese Frist vom 15. November bis zum 31. Januar", erklärte Kreispressesprecher Eduard Großkämper. Haben die Bauern jedoch bereits am 1. November aufgehört zu düngen, dürfen sie im Januar auch zwei Wochen früher wieder anfangen. Rund 250 bis 300 Betriebe im Kreis hätten einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Sperrfrist gestellt, berichtet Großkämper.

Für die Landwirte hat der Frost einen praktischen Vorteil: "Wir fahren uns bei Frost nicht die Böden kaputt", sagt Josef Peters. Viele würden demnach genau diese Zeit nutzen, um zu düngen. "Vorausgesetzt, die Bedingungen sind erfüllt", fügt Peters hinzu. Auch die NABU bestätigte das. "Die Bauern halten die Regeln ein", sagte Andreas Barkow.

(RP/ac)
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