Tipps zur Neuberechnung Grundsteuer-Erklärung wird bald fällig
Kleve · Eigentümer von Grundbesitz können ab sofort die Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer beim Klever Finanzamt abgeben. Wir erläutern, auf welchem Weg das geschehen kann und welche Frist es gibt.
Ab 2025 soll in Deutschland eine neu berechnete Grundsteuer gelten. Dafür müssen Eigentümer inzwischen eine Grundsteuer-Erklärung abgeben. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:
Warum wird die Grundsteuer reformiert? Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Ende 2019 verabschiedeten sogenannten Bundesmodell hat der Bundesgesetzgeber die gesetzliche Neuregelung geschaffen. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell, wie in der Mehrzahl der Länder. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Grundsteuerwert nach dem neuen Verfahren errechnet und von den Städten und Kommunen an die Grundstückseigentümer übermittelt.
Wer muss jetzt tätig werden? Eigentümer von Grundbesitz, wie etwa Wohngrundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe, können ab sofort die Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.
Bis wann gilt die Frist? Die Feststellungserklärung ist bis zum 31. Oktober 2022 bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen, in dessen Bereich das Grundstück liegt.
Wie kann die Feststellungserklärung übermittelt werden? Die Erklärung ist grundsätzlich digital abzugeben. Dies ist einfach über das Online-Finanzamt „Elster“ möglich. „Für die Abgabe über Elster benötigen die Eigentümer einen entsprechenden Elster-Zugang“, erklärt Sabine Lade-Behrendt, die stellvertretende Leiterin des Finanzamts Kleve. „Wer noch keinen eigenen Zugang hat, sollte sich unter www.elster.de registrieren.“ Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen oder über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten, abgegeben werden. Eigentümerinnen und Eigentümer, die keinen Zugriff auf die elektronischen Services haben, können bei ihrem Finanzamt Papiervordrucke anfordern.
Gibt es Unterstützung vom Finanzamt? Eigentümer von Wohngrundstücken haben in den letzten Wochen ein individuelles Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform von ihrem Finanzamt erhalten. „Mit den Informationsschreiben haben die Eigentümer Daten und Informationen erhalten, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, sagt Lade-Behrendt. Das Schreiben enthalte Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert. „Damit stellen wir den Eigentümern den Großteil der benötigten Daten für die Feststellungserklärung zur Verfügung“, betont sie. „Sie können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen.“ Auch das von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingerichtete Grundsteuerportal helfe beim Ausfüllen der Erklärung. Wer das Informationsschreiben verlegt oder keines erhalten hat, könne in dem Portal die Daten zu dem jeweiligen Grundstück in Nordrhein-Westfalen abfragen. Das Grundsteuerportal ist über www.grundsteuer.nrw.de erreichbar. Dort gibt es auch weitere Informationen zur Grundsteuerreform, wie beispielsweise Erklär-Videos zum Grundsteuerportal, eine Check-Liste und eine ausführliche Klick-Anleitung zum Ausfüllen der Feststellungserklärung im Programm Elster. Für persönliche Rückfragen hat das Finanzamt Kleve eine zentrale Grundsteuer-Hotline unter 02821 803-1959 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr) eingerichtet.