Gericht Kinderpornografie – zwei Fälle vor Gericht

Kleve/Kranenburg/Goch · Ein 58 Jahre alter Kranenburger wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Ein 27 Jahre alter Gocher bekam ein Jahr und vier Monate. Beide Strafen wurden für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Gleich zwei Verfahren wegen Kinderpornografie vor dem Amtsgericht Kleve
Foto: van Offern, Markus (mvo)

Gleich zwei Angeklagte mussten sich unabhängig von einander am Mittwoch vor dem Klever Amtsgericht für Erwerb, Besitz und Verbreitung kinderpornografischen Materials verantworten. Während ein 58-jähriger Kranenburger zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt wurde, erging gegen einen 27-jährigen Gocher eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Beide Strafen wurden für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem müssen sie sich einer Therapie unterziehen und an das Klever Kinder Netzwerk spenden.

Der zweifache Vater aus Kranenburg hatte der Staatsanwaltschaft zu Folge im Juni 2017 kinder- und jugendpornografisches Material im Internet zum Download angeboten. Die Ermittlungsbehörden aber kamen ihm auf die Spur, kurze Zeit später wurde sein Haus durchsucht. Dort stellten Polizeibeamten auf mehreren Rechnern und Festplatten kinderpornografische Fotos und Videos sicher. Um insgesamt knapp 6000 solcher Dateien soll es sich gehandelt haben. Der Angeklagte räumte die Taten ein. „Ich gestehe die Vorwürfe und stelle mich den Konsequenzen. Ich habe einen Fehler gemacht, heute bin ich ein anderer Mensch“, sagte er vor Gericht.

Der Kranenburger habe sich bereits 2017 in psychologische Behandlung begeben. Auch in der LVR-Klinik Bedburg-Hau sei er vorstellig geworden. Dort habe man ihm nicht nur eine pädophile Neigung, sondern auch eine Depression und eine leichte Alkoholkrankheit attestiert. Psychologen aber hätten ihm bescheinigt, mittlerweile geheilt zu sein.

Heute verspüre er nicht mehr den Drang, sich solches Bildmaterial anzusehen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung. Die Vorsitzende Richterin aber ließ in ihr Urteil strafmildernd einfließen, dass der Angeklagte durch die Tatvorwürfe seine Arbeitsstelle verloren und sich reuig gezeigt habe. „Die Familie steht hinter mir“, sagte der gelernte Vermessungstechniker. Der Richterin zu Folge habe das Verfahren vor allem deshalb so lange gedauert, weil das Landeskriminalamt jede einzelne Datei habe sichten müssen, um die strafrechtliche Relevanz zu prüfen. „Die Mengen sind im Vergleich für das Amtsgericht exorbitant hoch“, sagt sie.

Ein 26-jähriger Altenpfleger aus Goch musste sich wiederum für die Verbreitung und den Besitz von etwa 1000 Dateien kinderpornografischen Inhalts von 2017 und 2018 verantworten. Auf seinem Rechner seien sogar Aufnahmen von Geschlechtsverkehr mit Säuglingen gefunden worden. Der Gocher zeigte sich geständig. „Das alles vorgeführt zu bekommen, ist hart. Das war zu dem Zeitpunkt nicht nur jugendlicher Leichtsinn, damals habe ich den Drang dazu verspürt. Ich habe großen Mist gebaut“, erklärte er. Seit dem vergangenen Jahr aber habe er eine Lebensgefährtin, die seinem Leben Halt gebe. Zudem stünde er einer Therapie offen gegenüber.

Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Die Vorsitzende Richterin ließ allerdings strafmildernd in ihr Urteil einfließen, dass die berufliche Laufbahn des Beschuldigten ruiniert sei. Immerhin müsse er als Altenpfleger bei jedem Arbeitgeber ein Führungszeugnis vorlegen, das durch das vorliegende Urteil ramponiert sei. Zudem habe er mit seinen Eltern sehr offen über die Taten gesprochen. „Ich kann mich bei den Opfern, die ich persönlich natürlich nicht kenne und die das nicht hören können, nur entschuldigen“, sagte der Gocher.

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