Kleve "Gib Geld, sonst bist du tot!"

Kleve · Im Landgericht Kleve wird derzeit gegen zwei Männer verhandelt, die eine Frau an der Königsallee beraubt und eingeschlossen haben sollen. Der Angehörigen eines Angeklagten wird versuchte Strafvereitelung vorgeworfen.

Die Bank auf Seiten der Verteidigung im Saal 110 des Landgerichts Kleve war restlos gefüllt. Die Angeklagten lassen sich in der Verhandlung von gleich fünf Anwälten vertreten, die am ersten Verhandlungstag sofort die Hauptrolle spielen sollten. Anträge und lange Unterbrechungen prägten das Bild, wobei der Ton mancher Verteidiger durchaus ruppig wurde.

Schwerer Raub

Einem 42-jährigen Türken aus Kleve und einem 30-jährigen Moerser wird vorgeworfen, gemeinschaftlich einen schweren Raub in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub und Freiheitsberaubung begangen zu haben. Die beiden sollen Ende Mai vergangenen Jahres kurz nach Mitternacht über den Balkon in eine Wohnung an der Königsallee in Kleve eingebrochen sein.

Als die dort schlafende Bewohnerin aufgeweckt wurde, hätten sie ihr das mitgebrachte Brecheisen vorgehalten und gedroht: "Gib Geld, sonst bist du tot!" Derart eingeschüchtert habe dasOpfer die Angeklagten zu ihrem Tresor im Büro geführt. Daraus hatten sie laut Staatsanwaltschaft 4500 Euro Bargeld und Schmuck im Wert von mehreren 1000 Euro gestohlen — so auch einen Ring, den sie der Geschädigten vom Finger gerissen haben sollen. Anschließend schlossen sie die Frau in ihr Büro ein, von wo aus sie per Telefon die Polizei verständigen konnte.

Im September vergangenen Jahres soll eine Mitangeklagte, die Freundin des einen und Schwester des anderen, auf Anweisung ihres Freundes die bei der Tat getragenen Schuhe in eine Mülltonne vor ihrer Wohnung in Kamp-Lintfort geworfen haben, um sich dieser zu entledigen. Die Polizei konnte sie bei einer gezielten Wohnungsdurchsuchung aber noch als Beweismittel für die Verhandlung sicherstellen.

Wäre es nach der Vorstellung einiger Verteidiger gelaufen, der erste Verhandlungstag wäre wohl so schnell zu Ende gewesen, wie er begonnen hat. Sie beantragten zu Beginn, die Verhandlung um eine Woche zu verschieben, weil sie Bedenken bezüglich der Schöffenbesetzung äußerten. Als der Staatsanwalt dagegen hielt, er halte dies für absolut nicht erforderlich, bekam er prompt die Empfehlung eines Verteidigers, lieber kein "unqualifiziertes Zeug in einer öffentlichen Hauptverhandlung" zu reden.

Der Vorsitzende Jürgen Ruby gab den Verteidigern eineinhalb Stunden Zeit, die Zusammensetzung der Schöffen nochmals zu überprüfen. Als ein weiterer Versuch, die Verhandlung um eine Woche zu verschieben, abgelehnt wurde, formulierten sie einen Antrag, das Gericht für befangen zu erklären. Diesen stellte der Richter zurück, um die Hauptverhandlung nicht weiter zu unterbrechen. Sie wird am 22. Februar fortgesetzt. Im weiteren Verlauf sollen dann unter anderem 15 Zeugen gehört werden.

(lukra)
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