Kleve Gerichtsverfahren droht: Scheitert Planung am Metzger?

Kleve · Wenn in der Kreisstadt das Thema "Grundstücks-Auseinandersetzungen" auf dem Programm steht, gibt es von der Stadt Kleve in der Regel eine Standardantwort: "Wir sehen dem Verfahren gelassen entgegen." Ob das auch im Fall des Klever Metzgers Johannes Terhoeven so sein wird, muss sich zeigen. Der besitzt seit Jahrzehnten ein Grundstück, wo einst die Werftstraße verlief und wo jetzt die Volksbank Kleverland ihr Haupthaus errichten will. Der Metzgermeister plant, auf seinem Grundstück ein Geschäft im Erdgeschoss und Wohnungen in darüberliegenden Etagen zu bauen.

 Bauvoranfrage gestellt: Blick auf das Grundstück des Metzgers (links).

Bauvoranfrage gestellt: Blick auf das Grundstück des Metzgers (links).

Foto: Evers

Seine einst eingereichte Bauvoranfrage wurde nicht bearbeitet, da die Stadt das Grundstück mit einer Veränderungssperre belegte. Zur Sicherung von künftigen Planbereichen kann eine Veränderungssperre beschlossen werden. Diese Sperre besteht jedoch maximal vier Jahre. Am 15. Oktober 2013 lief die Frist für die Veränderungssperre im "Fall Terhoeven" ab. Dies bestätigt Kleves Technischer Beigeordneter Jürgen Rauer. Der jetzt offengelegte Bebauungsplan für die "westliche Unterstadt" (Minoritenplatz) sieht jedoch für das Terhoeven-Grundstück kein Baufenster mehr vor.

Rauer bestätigt: "Es gibt eine Bauvoranfrage für dieses Grundstück, die beschieden werden muss. Ob positiv oder negativ, das prüfen wir gerade." Die Offenlage habe keine Auswirkungen auf die Entscheidung, so Rauer, da die ganzen Planungsphasen ausgeblendet würden und das ursprüngliche Baurecht herangezogen werde. "Wir werden eine Entscheidung treffen. Wenn sie positiv ist, hätte Herr Terhoeven das Recht, dort ein Gebäude den alten Festsetzungen entsprechend zu errichten.

Wenn die Anfrage negativ ausfällt, wird er mit Sicherheit dagegen klagen, dann muss ein Gericht entscheiden", sagt Rauer. Johannes Terhoeven wurden einige Grundstücke von der Stadt im Tausch für die Parzelle an der Werftstraße angeboten. Darunter war aus seiner Sicht jedoch kein gleichwertiges. Mittlerweile hat sich der Metzger die Hilfe der renommierten Kölner Anwaltskanzlei Lenz und Johlen gesichert, um sein Bauvorhaben durchzusetzen. Sein Anwalt Belá Gehrken sagt: "Die Stadt hätte längst entscheiden müssen.

" Zu den Aussichten, was eine gerichtliche Auseinandersetzung betrifft, sagt Gehrken: "Wir rechnen uns nicht die schlechtesten Chancen aus." Manchmal sehen offenbar auch andere Seiten einer Auseinandersetzung gelassen entgegen.

(RP)
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