Kleve Gericht verbietet Putenmast-Anbau

Kleve · Kleve-Keeken Der Nabu hat bei seiner Klage gegen die Erweiterung einer Putenmastanlage in Keeken Recht bekommen. Wie den Beteiligten des Verfahrens gestern mitgeteilt wurde, folgte die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf der Argumentation des Naturschutzbundes. Demnach sei das Vorhaben mit der einschlägigen Naturschutzverordnung von 2005 nicht vereinbar.

Im Vorfeld hatte sich der Nabu gegen die durch den Kreis Kleve erteilte Genehmigung der Erweiterung eines bestehenden Betriebs zur Haltung und Aufzucht von Puten um knapp 20 000 auf dann 55 410 Tierplätze gewehrt. "Die Mitteilung hat uns erreicht und überrascht", sagte Kreissprecher Eduard Großkämper der RP. Nun wolle man das Urteil im Detail abwarten. Die Erweiterungsfläche liegt im Naturschutzgebiet "Düffel – Kellener Altrhein und Flussmarschen", das Teil des europäischen Vogelschutzgebiets "Unterer Niederrhein" ist.

Das Gericht urteilte, dass das strikte Bauverbot auf bestimmten Entwicklungsflächen im Naturschutzgebiet nicht gelte; Voraussetzung sei aber stets, dass es um die Erweiterung einer bestehenden landwirtschaftlichen Hofstelle gehe. Hiervon könne bei dem fraglichen Betrieb zur Intensivhaltung und -aufzucht von Truthühnern keine Rede sein. Eine Ausdehnung in Richtung gewerblicher oder gar industrieller Nutzung der Fläche sei mit Naturschutzbelangen unvereinbar. Gegen den Beschluss können die Beteiligten binnen zwei Wochen Beschwerde einlegen.

(lukra)
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