Kleve Gericht spricht 29-jährigen LVR-Patienten nach Übergriffen frei

Kleve · Der 29-jährige Hildener, der sich vor dem Klever Landgericht wegen des Vorwurfs der mehrfachen Körperverletzung verantworten musste, ist freigesprochen worden.

Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass der Mann als Patient der LVR-Klinik in Bedburg-Hau im Zeitraum von Dezember 2014 bis Juli 2015 vier Mal andere Patienten und Pfleger geschlagen oder gewürgt hat. Dass es letzten Endes zu diesem milden Urteil kam, ist laut Gericht der Tatsache geschuldet, dass der Mann geistig behindert ist, eine schwere Intelligenzminderung aufweist und daher nicht schuldfähig sei.

Ein vom Gericht bestellter psychiatrischer Gutachter schilderte in der gestrigen Verhandlung, dass der 29-Jährige ein kindlich-naives Verhalten an den Tag legt. "Im Gespräch hatte ich den Eindruck, mit einem Sechs- bis Achtjährigen zu sprechen", sagte der Gutachter.

Ähnlich verhalte es sich bei den geistigen Fähigkeiten des Mannes: "Er weist Schulkenntnisse eines Fünft- bis Sechstklässlers auf." Darüber hinaus sei es ihm nicht möglich, Frustrationszustände anders als durch zum Teil gewaltsames Verhalten zu lösen. Der Gutachter resümierte, dass sämtliche Prognosen auf eine Besserung negativ seien. "Es ist davon auszugehen, dass die Ausbrüche auch in Zukunft wieder auftreten werden", sagte er.

Genau deshalb ordnete das Gericht auch eine fünfjährige Bewährungsphase an. Sollte der 29-Jährige in dieser Zeit noch einmal gewalttätig werden oder seine Medikamente nicht nehmen, wird er zwangsweise in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Den auf den ersten Blick bestehenden Widerspruch zwischen Freispruch auf der einen und einer Bewährung auf der anderen Seite erklärt Gerichtssprecher Alexander Lembke damit, dass der Mann wegen der Schuldunfähigkeit nicht verurteilt werden könne, das Gericht aber offenbar eine Gefahr für die Allgemeinheit sah und dementsprechend eine Unterbringung auf Bewährung angeordnet hat.

Der Freispruch bedeutet indes nicht, dass der Mann auf freiem Fuß ist. Er bleibt aufgrund einer Anordnung aus dem Jahr 2014 weiterhin in einer geschlossenen Abteilung in der LVR-Klinik in Bedburg-Hau untergebracht und wird dort betreut.

(maxk)
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