Kreis Kleve Gemeinsames Intensivtäterkonzept

Kreis Kleve · Mit einem neuen Intensivtäterkonzept gehen Polizei und Staatsanwaltschaft gegen heranwachsende Intensivtäter vor. Am Donnerstag (15. März) unterzeichneten der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Bien und Landrat Wolfgang Spreen eine Vereinbarung über die Bekämpfung der Kriminalität jugendlicher und heranwachsender Intensivtäter.

Das gemeinsame Ziel: Das Phänomen junger Intensivtäter, also solcher Täter, die eine gewohnheits- oder gewerbsmäßige Begehung von Straftaten mit Schwerpunkten in den Bereichen der Eigentums- und Gewaltkriminalität erkennen lassen und bei denen die Gefahr einer sich verfestigenden kriminellen Karriere besteht, nachhaltig zu bekämpfen.

Um hier erfolgreich zu sein, haben Staatsanwaltschaft und Polizei nun feste Bearbeitungsstandards vereinbart. In regelmäßigen gemeinsamen Dienstbesprechungen werden solche Täter künftig benannt. Bereits mit dieser Erfassung als Intensivtäter wird dem Jugendlichen sowohl ein polizeilicher Sachbearbeiter als auch ein staatsanwaltschaftlicher Dezernent zugewiesen, die alle gegen den Betroffenen geführten Verfahren zukünftig vorrangig vor anderen Ermittlungsverfahren ausschließlich und abschließend bearbeiten.

So soll erreicht werden, dass eine Anklageerhebung spätestens einen Monat nach der ersten verantwortlichen Vernehmung des Intensivtäters bei der Polizei erfolgen kann. Dies soll einen nachhaltigen Abschreckungseffekt haben und zudem das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken.

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