Kleve Flughafen hängt weiter in der Luft
Kleve · Der Richterspruch aus Leipzig ist die zweite schallende Ohrfeige, die sich die Bezirksregierung Düsseldorf von Robenträgern abgeholt hat. Diesmal nicht von Menschen im blauen, sondern im roten Gewand. Denn wie die Richter aus Münster beklagte auch der Leipziger Senat die massiven Mängel in der Konversionsgenehmigung der Bezirksregierung für den Airport Weeze. Zwei Instanzen haben entschieden: Als die Bezirksregierung das Konversionsprojekt unterschrieb, hat sie geschlampt.
Die Leipziger Richter schreiben allerdings auch ihren blau-berobten Kollegen aus Münster keine überragende Beurteilung: „Der Rechtsstreit war an das Oberverwaltungsgericht zurückzuverweisen, um diesem Gelegenheit zu geben, abschließend zu klären, ob die festgestellten Abwägungs- und Verfahrensfehler von der Beklagten in einem ergänzenden Verfahren behoben werden können oder ob die Änderungsgenehmigung ersatzlos aufzuheben ist.“ Das klingt wie in jedem Arbeitszeugnis eigentlich ganz nett. Gewiefte Personalchefs würden aus einem solchen Zeugnis jedoch herauslesen: „Wir erklären den Münsteraner Richtern in der gegebenen Höflichkeit, was sie im ersten Verfahren versäumt haben. Dann können sie das korrigieren und fallen auf diese Weise nicht unangenehm auf.“
Bis endgültig Rechtsklarheit geschaffen ist, können Monate oder Jahre vergehen – und mit ihnen zahlreiche Möglichkeiten, den Flughafen wirtschaftlich mit weiteren Fluglinien oder Gewerbeflächen voranzubringen. Für den Airport Weeze, als Beigeladener als eine Art Mitgefangener ohne Straftat beim Prozess dabei, bedeutet die aktuelle Entscheidung, dass er wieder einmal in der Luft hängt. Immerhin kennt er sich damit inzwischen aus.