Tipps vom Finanzamt Ferienjobs bleiben meist steuerfrei

Kleve · Der Klever Finanzamts verrät, was Schüler bei einem Ferienjob beachten sollten.

Manfred Winkler, der Leiter des Finanzamts Kleve, gibt Tipps für den Nebenjob in den Ferien: „Vor Antritt des Jobs sind dem Arbeitgeber die Steuer-Identifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Information, ob es sich um das erste Beschäftigungsverhältnis handelt, mitzuteilen.“

Anhand dieser Angaben könne der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale, zum Beispiel Steuerklasse und Religion, elektronisch abrufen.

Bei einem Monatsgehalt bis zu 950 Euro fallen grundsätzlich keine Steuern an, so Winkler. „Wird in einem Monat mehr verdient, muss der Arbeitgeber Steuern abführen. Diese können sich die Ferienjobber nach Ablauf des Kalenderjahres mit einer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt zurückholen, denn bei einem Jahresbruttoarbeitslohn von bis zu 12.353 Euro fällt zum Beispiel in der Steuerklasse I, also für Ledige, gar keine Lohnsteuer an,“ so Winkler.

Eine andere Möglichkeit sei, dass der Arbeitgeber im Rahmen eines 450-Euro-Jobs die Lohnsteuer pauschal versteuert und diese für den Ferienjobber übernimmt. In diesem Fall ist der sogenannte Minijob nicht im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu erfassen.

(RP)
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