Senior betäubt und ausgeraubt Beteiligte am Pudding-Raub zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt

Praest/Kleve · Zwei Frauen und ein Mann sollen einen Senior in Emmerich zuerst mit Schlafmitteln im Pudding betäubt und ihn dann ausgeraubt haben. Eine 48-Jährige aus Kleve wurde deshalb nun verurteilt. Sie erhebt ihrerseits schwere Vorwürfe gegen die Justiz.

 Die Angeklagte versteckt sich im Gerichtssaal hinter einer Mappe vor den Kameras. Sie sieht sich als Opfer.

Die Angeklagte versteckt sich im Gerichtssaal hinter einer Mappe vor den Kameras. Sie sieht sich als Opfer.

Foto: Markus van Offern (mvo)

Das Urteil im Prozess um einen schweren Raub mit gefährlicher Körperverletzung ist gefallen: Am Montag verurteilten die Richter am Landgericht Kleve eine 48 Jahre alte Kleverin zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Die Richter um Gerhard van Gemmeren sahen es als erwiesen an, dass sie Ende September 2017 gemeinsam mit zwei weiteren Tätern einen 93 Jahre alten Senior aus Praest um 12.000 Euro in Bar, 8500 tschechische Kronen sowie seine EC-Karte, mit der später weitere 2000 Euro abgehoben wurden, bestohlen hat. Das Urteil gegen die Frau ist noch nicht rechtskräftig; ihre Verteidiger könnten noch Revision einlegen.

Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen, weil das Opfer am 26. September 2017 mit einem Pudding betäubt wurde, der mit Schlafmitteln versetzt war. Der jetzt verurteilten Kleverin wird konkret zur Last gelegt, den Pudding gemixt und auch den Kontakt zwischen dem Opfer und den weiteren Tätern hergestellt zu haben. Den Pudding überreicht hatte nicht sie selbst, sondern eine andere Frau, die bereits zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten rechtskräftig verurteilt wurde.

Dem inzwischen 95 Jahre alten Senior geht es nach eigenen Angaben wieder gut. Allerdings war die Betäubung mit Schlafmitteln nach Ansicht der Richter äußerst gefährlich: Niemand hätte einschätzen können, wie ein 93 Jahre alter Mann darauf reagiert, sagte Richter Gerhard van Gemmeren. Die „unkalkulierbaren Folgen für das Opfer“ sowie die „erhebliche kriminelle Energie“ wertete er als strafschärfend.

Im Gegenteil zu ihren ersten Aussagen bei der Polizei und beim Haftrichter dementierte die verurteilte Kleverin während des Prozesses ihre Tatbeteiligung. Emotionsgeladen betonte sie nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft (diese hatte sechs Jahre und drei Monate Haft gefordert) und Verteidigern (beide plädierten für einen Freispruch), dass sie noch nie jemandem etwas weggenommen habe, das System unehrlich sei und dass sie während ihres fünfwöchigen Aufenthalts in Untersuchungshaft 2017 im Gefängnis misshandelt, so wörtlich „zugerichtet und bespuckt“, worden sei.

Die heftigen Anschuldigungen waren nicht mehr Gegenstand der Verhandlung. Ein Sprecher des Landgerichts Kleve erklärte dazu auf Anfrage unserer Redaktion, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass es tatsächlich zu einer Misshandlung der Frau in Untersuchungshaft gekommen sei. Weitere Ermittlungen müssten gegebenenfalls von der Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. In Bezug auf die Aussicht, erneut ins Gefängnis zu müssen, sprach die Angeklagte von einem „Albtraum“ und unterstrich noch einmal, dass sie krank sei. Tatsächlich hatte ein Gutachter der 48-Jährigen eine psychische Erkrankung attestiert – die aber, so die Einschätzung des Fachmanns, keinerlei Auswirkungen darauf gehabt haben dürfte, dass sie an der Planung des Raubs mitsamt der Pudding-List mitgewirkt hat.

Auf den rüstigen Senior, einst ein Ringer, war die Kleverin wohl über eine Annonce aufmerksam geworden, die dieser mehrfach in einer Zeitung geschaltet hatte. Er suchte darin „eine liebe Frau mit Auto“ – auch, um eine Reise nach Tschechien antreten zu können. Die Kleverin soll sich bei ihm beworben haben, habe aber letztendlich abgelehnt, weil der Mann von ihr gefordert habe, dass sie bei ihm einzieht. Stattdessen soll die Kleverin – so die Richter – mit einem anonymen Anruf bei dem Senior eine andere Frau vermittelt haben.

Es war offenbar die zweite Täterin, die auch den von der Kleverin präparierten Pudding verabreichte. Die 48-Jährige soll während der Tat im Auto gewartet und später von der Beute profitiert haben. Das Bargeld hatte der Mann in seinem Gästezimmer gelagert. Mehrere Frauen sollen davon Kenntnis gehabt haben; der Rentner hatte Frauen mehrfach Geld gegeben und bei Besuchen stets das Gästezimmer verschlossen. Die jetzt Verurteilte soll mindestens 1500 Euro des geraubten Gelds behalten haben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort