Hochinzidenzgebiet Welche Ausnahmen bei Kurzausflügen in die Niederlande gelten

Niederrhein · Seit dem 27. Juli gelten die Niederlande als Hochinzidenzgebiet. Wer nach Deutschland zurückkommt, muss unter Umständen in Selbstisolation. Es gibt aber Ausnahmen – zum Beispiel für den kleinen Grenzverkehr. Ein Überblick.

 Nimwegen ist bei Besuchern beliebt.

Nimwegen ist bei Besuchern beliebt.

Foto: Evers, Gottfried (eve)

Für die Einreise aus den Niederlanden nach Nordrhein-Westfalen treten in der Nacht auf Dienstag, 27. Juli, verschärfte Regeln in Kraft. Hintergrund ist die Entscheidung der Bundesregierung, die Niederlande zu einem Hochinzidenzgebiet hochzustufen. Ein Blick auf die aktuellen Zahlen zeigt, warum: Am Freitag lag die 7-Tage-Inzidenz landesweit bei 360, in der Grenzregion teilweise sogar noch höher. Nimwegen meldete am Wochenende eine Inzidenz von 406, Arnheim von 379. Immerhin: Vor rund einer Woche hatte die Inzidenz in Nimwegen noch bei über 750 gelegen.

Ab 27. Juli, 0 Uhr, müssen Reisende dann schon bei der Einreise einen Nachweis über eine Impfung, ihre Genesung oder einen aktuellen negativen Schnelltest vorzeigen können. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich zudem nach Einreise aus den Niederlanden grundsätzlich für mindestens fünf Tage in Selbstisolation begeben und können diese erst dann durch ein negatives Testergebnis beenden.

Allerdings gelten einige Erleichterungen, unter anderem für Grenzpendler und für Kurztripps mit Aufenthalten unter 24 Stunden, also dem sogenannten kleinen Grenzverkehr. Im Einzelnen: Grenzpendler und Grenzgänger, die aus beruflichen Gründen, wegen ihres Studiums oder Schulbesuchs regelmäßig ein- und ausreisen, sind von Anmelde- und Quarantänepflichten befreit. Außerdem müssen sie sich nur zweimal wöchentlich testen lassen; dies kann auch nach der Einreise (etwa am Arbeitsplatz) geschehen.

Für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden und für den Besuch enger Verwandter von höchstens 72 Stunden besteht ebenfalls keine Anmelde- und Quarantänepflicht. Allerdings muss in diesem Fall schon bei der Einreise ein Nachweis über Test, Impfung oder Genesung mitgeführt werden.

Das heißt im Klartext: Die Grenzen zu den Niederlanden bleiben auch in Zeiten des Hochinzidenzgebietes offen. Wer sich zum Beispiel weniger als 24 Stunden bei unseren Nachbarn aufhält, muss sich nirgends anmelden oder in Quarantäne gehen – bei der Rückreise aber einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen, eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachweisen können. So sind also Kurzbesuche am Meer oder Einkaufen im Grenzgebiet theoretisch weiter möglich. Beim Besuch in den Niederlanden muss aber berücksichtigt werden, dass andere Corona-Regeln gelten als in Deutschland. So müssen Masken nur noch getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen nicht eingehalten werden kann, wie etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Flughäfen. Dafür müssen Restaurants, Bars und Cafés zwischen 24 Uhr und 6 Uhr schließen.

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