Kleve Einbahnstraßen: freie Fahrt für Radfahrer

Kleve · Die Stadt Kleve erlaubt bei einigen Einbahnstraßen das beidseitige Befahren für Fahrradfahrer. Die Maßnahme gehört zur Umsetzung des "Radverkehrskonzepts", mit dem sich Kleve fahrradfreundlicher präsentieren möchte.

 In Kleve können Fahrradfahrer jetzt in einigen Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung fahren.

In Kleve können Fahrradfahrer jetzt in einigen Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung fahren.

Foto: G. Evers

Die Stadt Kleve möchte fahrradfreundlicher werden. Aus diesem Grund wird seit fast zwei Jahren das im Juni 2011 beschlossene "Radverkehrskonzept" umgesetzt, das die Infrastruktur für Radfahrer verbessern soll. So wurden auf der Tiergartenstraße Schutzstreifen markiert. Sie stellen laut Stadt "eine weiche Trennung" zwischen Auto- und Radverkehr her. Die Radfahrer teilen sich die Straße mit den Pkw, jedoch fahren sie auf einer eigenen, 1,50 Meter breiten Fahrspur, die mit einer gestrichelten Linie und Fahrradsymbolen kenntlich gemacht ist. Auch sieht das Verkehrskonzept die Schaffung von Radschnellwegen und Fahrradstraßen vor. Für die Umsetzung des Radverkehrskonzepts wurden bislang in diesem und im vergangenen Jahr rund 167 000 Euro ausgegeben, teilt die Stadt auf Anfrage der Rheinischen Post mit.

Nun wurden auch einige Einbahnstraßen für Radfahrer freigegeben, weitere sollen folgen. Beidseitig befahrbar sind bereits die Straßen Grüner Heideberg und Kockstege. Das bedeutet, dass "die Radfahrer die Straße auch entgegen der Einbahnstraßenregelung befahren dürfen", teilt die Stadt mit. In der Regel gilt die Einbahnstraßenregelung auch für Radfahrer. Kommunen können sie jedoch durch Zusatzschilder aufheben, so dass Radfahrer sie von beiden Seiten nutzen dürfen.

Mehr Unfälle seien dadurch nicht zu befürchten, heißt es von der Polizei, die bei der Planung von der Stadt mit eingebunden wurde. "Die Autofahrer fahren vorsichtiger, wenn sie davon ausgehen müssen, dass ihnen Radfahrer entgegen kommen", sagt Polizeisprecher Manfred Jakobi. Gefährlicher sei es, wenn die Radfahrer verbotenerweise eine Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung nutzen würden, nur um Zeit zu sparen: "Damit rechnen die Autofahrer nicht, da kommt es eher zum Unfall."

Ohnehin dürfte die Ausnahmeregelung nur ergehen, wenn es sich um eine Tempo-30-Zone handele und eine "ausreichende Begegnungsbreite" von 3,50 Metern gewährleistet sei. "Es sollte sich auch nicht um eine vielbefahrene Straße handeln", so Jakobi.

Auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt eine Freigabe von Einbahnstraßen. "Grundsätzlich ist es ein erheblicher Sicherheitsgewinn, denn der Radverkehr wird von hochbelasteten Hauptstraßen weggeführt", sagt Ulrich Kalle, NRW-Landesgeschäftsführer des ADFC. Durch die Öffnung seien die Radfahrer nicht mehr gezwungen, Umwege über stark befahrene Autostraßen zu nehmen. "Das hat sich schon in vielen großen Städten bewährt, zum Beispiel in der Kölner Innenstadt", sagt Kalle. Jedoch müsse jede Einbahnstraße einzeln auf die Gegebenheiten geprüft werden.

Problematisch könnten allerdings parkende Autos werden. Radfahrer, die in eine Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung abbiegen, treffen nicht selten auf einen Parkstreifen. So zum Beispiel an der Straße Großer Markt.

Wer von dort der frischen Radmarkierung auf dem Asphalt folgt und nach rechts auf die Straße Grüner Heideberg biegt, könnte zu einem jähen Stopp gezwungen werden. Direkt hinter der Kurve stehen regelmäßig Fahrzeuge.

Neue Regelungen zum Abstellen von Pkw soll es allerdings nicht geben, heißt es von der Stadt Kleve. Aber: Auf Fahrbahnbegrenzungen und Richtungspfeilen, so wie auf der Straße Grüner Heideberg, sei das Parken nicht zulässig, so eine Sprecherin der Stadt: "Parkverstöße in diesem Bereich werden im Rahmen des ruhenden Verkehrs geahndet. Eine besondere Gefahr für Radfahrer ist nicht erkennbar."

Ulrich Kalle vom ADFC kennt die geschilderten Gegebenheiten vor Ort natürlich nicht. Jedoch sei das Parken in der Regel unproblematisch, "solange die Straßenverhältnisse übersichtlich sind. Aber das muss dann im Einzelfall entschieden werden". Grundsätzlich habe das Abbiegen entgegen der Fahrtrichtung für Radfahrer aber einen Vorteil: "Die Autofahrer blicken beim Aussteigen nach vorn und somit dem Radfahrer genau in die Augen. Sie nehmen ihn also wahr und reißen nicht die Fahrzeugtür auf, während sich von hinten jemand unbemerkt mit Geschwindigkeit nähert."

(csc)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort