Klever Gericht fällt Urteil Dürfen Fahrradfahrer auf einem Pedal durch die Fußgängerzone rollen?

Kleve · Der Klever Herbert Looschelders hat ein Bußgeld verhängt bekommen, weil er mit einem Fuß auf dem Pedal seines Fahrrads durch die Fußgängerzone gerollt ist. Das wollte er nicht akzeptieren und zog vor Gericht – das nun ein Urteil fällte.

Nicht erlaubt: Das „Rollern“ durch die Innenstadt.

Nicht erlaubt: Das „Rollern“ durch die Innenstadt.

Foto: Markus van Offern (mvo)

Als Herbert Looschelders am 18. Juli vorigen Jahres von einem Polizisten in der Klever Fußgängerzone angesprochen wurde, staunte er nicht schlecht. Looschelders war gerade im Gespräch, als der Polizist seinen Ausweis verlangte und ihm erklärte, dass er gerade mit seinem Rad trotz Verbotes die Fußgängerzone hinabgefahren wäre.

Looschelders bekam einen Bußgeldbescheid, den er aber nicht akzeptieren wollte. „Ich habe nicht in die Pedale getreten, sondern bin mit angezogener Handbremse die Stadt bergab ‚gerollert‘“, sagt Looschelders. Er habe mit einem Fuß auf einem Pedal gestanden und sich hinabrollen lassen, während er mit der Handbremse die Geschwindigkeit reguliert habe. Fällt das „Rollern“ unter das Radfahrverbot in der Fußgängerzone, oder ist es kein Radfahren? Ist „Rollern“, wie es bezeichnet wird, eine andere Art der Fortbewegung, die nicht qua Radfahrverbot untersagt ist?

Die Meinungen von Looschelders und dem Polizisten jedenfalls gingen stark auseinander. Looschelders legte Widerspruch gegen das Bußgeld ein, und am Donnerstag musste die Sache vor dem Amtsgericht Kleve juristisch beurteilt werden. Das Ergebnis: „Die Richterin hat sich der Meinung angeschlossen, dass ich wie ein Radfahrer gefahren wäre“, sagt Looschelders. Die Richterin entschied, dass er das Bußgeld zu zahlen habe. “Die Richterin hat aber auch signalisiert, dass sie sich einem Verfahren vor der nächsthöheren Instanz nicht in den Weg stellen werde“, sagt der Klever.

Ob er den Bußgeldbescheid weiter anfechten wird – in nächster Instanz dann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf – hat er aber noch nicht entschieden. Er will zunächst das schriftliche Urteil des Amtsgerichtes Kleve abwarten. „Die Kosten für die nächste Instanz scheue ich nicht. Aber nach der Verhandlung am Amtsgericht habe ich von einigen Fußgängern gehört, dass sie sich tatsächlich von dem ‚Rollern‘ belästigt fühlen.“ Auch wenn die Rechtsprechung das Thema „Rollern“ bundesweit nicht einheitlich bewerte, auch wenn der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club das „Rollern“ in einer Fußgängerzone für legal halte, so werde er nun erst noch mal in sich gehen.

„Es geht mir nicht darum, sich gegen die Interessen der Fußgänger zu stellen“, so Herbert Looschelders – er habe sich vielmehr ein Signal für mehr Fahrradfreundlichkeit in Kleve von seinem Widerspruch erhofft. „Jetzt neige ich aber eher dazu, das Verfahren nicht weiterzuführen und mein Rad künftig zu schieben, statt zu ‚rollern‘“, sagt er.

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