Klever Gericht fällt Urteil Dürfen Fahrradfahrer auf einem Pedal durch die Fußgängerzone rollen?

Kleve · Der Klever Herbert Looschelders hat ein Bußgeld verhängt bekommen, weil er mit einem Fuß auf dem Pedal seines Fahrrads durch die Fußgängerzone gerollt ist. Das wollte er nicht akzeptieren und zog vor Gericht – das nun ein Urteil fällte.

 Nicht erlaubt: Das „Rollern“ durch die Innenstadt.

Nicht erlaubt: Das „Rollern“ durch die Innenstadt.

Foto: Markus van Offern (mvo)
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