Kleve Drei Jahre Haft für sexuelle Nötigung

Kleve · Der 24-jähriger Syrer, der eine gleichaltrige Frau Anfang Januar auf dem Rückweg von einer Disko in ein Feld gezerrt hatte, muss hinter Gitter. Von einer versuchten Vergewaltigung geht das Klever Landgericht aber nicht mehr aus.

Ein 24-jähriger Mann aus Syrien, der sich in dieser Woche wegen versuchter Vergewaltigung sowie Körperverletzung vor dem Klever Landgericht verantworten musste, wurde gestern zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Erste Große Strafkammer hatte keinen Zweifel daran, dass der 24-Jährige sein Opfer in den frühen Morgenstunden des 8. Januar zunächst verfolgt und schließlich auf der Emmericher Straße mit sexuellen Absichten überwältigt hatte.

Dass der Übergriff sich so abgespielt hat, wie von der Geschädigten am Montag geschildert, bestätigte die Kammer: "Der Aussage der Zeugin folgen wir in allen Einzelheiten. Sie hat hier sehr beeindruckend die Wahrheit gesagt und geschildert, dass sie bis heute an den Folgen der Tat leidet", erklärte der Vorsitzende Richter Jürgen Ruby nach der Urteilsverkündung. Den Anklagevorwurf der versuchten Vergewaltigung sah die Kammer jedoch nicht als erwiesen an und verurteilte den Angeklagten lediglich wegen versuchter sexueller Nötigung.

"Wir gehen nicht davon aus, dass der Angeklagte Geschlechtsverkehr mit der Zeugin wollte", begründete Ruby die Entscheidung. Der Umstand, dass der Angeklagte beim Eintreffen des Vaters der Geschädigten auf dieser kniete und sie zudem vorher aufgefordert hatte, sich hinzuknien, spreche eher dafür, dass der Angeklagte auf eine andere Praktik abgezielt habe. "Der sexuelle Charakter der Handlungen ist dennoch offensichtlich", so der Vorsitzende, daher die Verurteilung wegen versuchter sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung.

Dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt aufgrund von Alkoholkonsum schuldunfähig gewesen sei, nahm die Kammer nicht an und berief sich dabei auf das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Jack Kreutz: "Es gibt keine Hinweise auf einen schwersten, forensisch bedeutsamen Rauschzustand", so die Einschätzung des Gutachters. Einsichts- und Steuerungsfähigkeit seien trotz Alkoholisierung vorhanden gewesen, darauf deute die Handlungsweise des Angeklagten während der Tat hin.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen versuchter Vergewaltigung und Körperverletzung beantragt. Die Verteidigung forderte ein milderes Urteil. Neben dem Strafmaß musste die Strafkammer auch über einen sogenannten Adhäsionsantrag der Nebenklage entscheiden, bei der diese 5000 Euro Schmerzensgeld für die Geschädigte gefordert hatte. Das Gericht verpflichtete den Angeklagten schließlich zur Zahlung von 4000 Euro Schmerzensgeld für die erlittenen körperlichen Verletzungen der Geschädigten und die andauernde psychische Belastung.

Vor der Urteilsverkündung hatte der 24-jährige Flüchtling aus Syrien das letzte Wort: "Ich bitte um Verzeihung. Es ist das erste Mal gewesen und wird nie wieder passieren", sagte der Angeklagte, der sich im Prozess nicht zur Tat geäußert hatte. Im Polizeiverhör hatte er zuvor angegeben, sich nicht mehr an die Tat erinnern zu können.

Seit seiner Festnahme im Januar befindet sich der Mann in der Klever JVA in U-Haft. Der Haftbefehl bleibt erhalten, bis das Urteil am Donnerstag rechtskräftig wird. Bis dahin kann der 24-Jährige noch Berufung gegen das Urteil einlegen.

Richter Jürgen Ruby schloss den Prozess mit eindringlichen Worten in Richtung des Angeklagten: "Sie haben gesagt, dass so etwas nie mehr vorkommt. Ich gehe davon aus, dass das ehrlich gemeint ist und wir uns hier nicht wiedersehen."

(RP)
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