Kleve Die Qual der Schul-Wahl

Kleve · Die vorläufigen Anmeldezahlen für Kleves weiterführende Schulen liegen nun nicht öffentlich vor. Besonders gefragt sind die Joseph-Beuys-Gesamtschule und das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium. Schüler müssen neu verteilt werden.

 Viele Anmeldungen gab es für das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium. Die älteste Klever Schule ist auf drei Züge festgelegt.

Viele Anmeldungen gab es für das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium. Die älteste Klever Schule ist auf drei Züge festgelegt.

Foto: Markus van Offern

Das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen in Kleve ist beendet. Wie im vergangenen Jahr wird es an einigen Schulen ein Losverfahren geben. Der Rheinischen Post liegen die vorläufigen nicht öffentlichen Zahlen vor. Ein Überblick zu wichtigen Themen:

Wie sehen die Zahlen aus? Folgende Anmeldungen liegen derzeit vor: Gesamtschule am Forstgarten 89; Joseph-Beuys-Gesamtschule 113; Karl-Kisters-Realschule 100 (15 Zweitgespräche stehen noch aus); Konrad-Adenauer-Gymnasium 97, Freiherr-v.-Stein-Gymnasium 111.

Warum sind dies noch nicht die endgültigen Zahlen? Etwa 40 Klever Kinder sind entweder noch nicht von ihren Eltern angemeldet worden oder haben sich für eine Schule entschieden, die nicht zur Stadt Kleve gehört.

Wo gibt es Probleme? Die Karl-Kisters-Realschule wird, so wie es derzeit aussieht, nicht alle Kinder aufnehmen können. Nach RP-Informationen lässt die Bezirksregierung keine vier Züge mehr zu. Eine Ausnahmeregelung - wie in den vergangenen Jahren - soll es hier nicht mehr geben. Ebenso haben sich zu viele Viertklässler für die beiden Gymnasien entschieden. Beide Schulen sind auf drei Züge ausgelegt. Es wird darüber diskutiert, an einem der beiden Gymnasien eine zusätzliche vierte Eingangsklasse einzurichten. Ob und wo das gemacht wird, steht noch nicht fest.

Maximal können an den Gymnasien Klassen mit 29 Schülern gebildet werden. Damit würden am "Stein" 24 keinen Platz erhalten. Am KAG wären es zehn Kinder.

Für die Gesamtschulen sind fünf Züge festgeschrieben worden. 25 Schüler ist hier die Untergrenze pro Klasse. Bei der Aufnahme von Inklusionsschülern kann die Mindestzahl gesenkt werden. Die Joseph-Beuys-Gesamtschule kommt dem Ziel fünf Züge mit 113 Anmeldungen sehr nahe, die am Forstgarten hat mit 89 derzeit noch zu wenig für vier Klassen. Kaum zu erfüllen sein wird die an Gesamtschulen gewünschte Drittel-Regelung aus Kindern mit Gymnasial-, Realschul- und Hauptschulempfehlung.

Nach welchen Kriterien wird die Aufnahme geregelt? Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, das Konrad-Adenauer-Gymnasium sowie die Karl-Kisters-Realschule sind jeweils auf drei Züge ausgelegt. Die beiden Gesamtschulen auf jeweils fünf.

Wenn es mehr Anmeldungen als Kapazitäten gibt, wird zunächst nach sogenannten Härtefallregelungen entschieden, etwa wenn einen Behinderung vorliegt. Dann folgen mehrere Kriterien, nach denen Kinder angenommen oder ablehnt werden können. Vorrang haben demnach die Kinder, deren Geschwister schon die gewünschte Schule besuchen. Danach ist auf ein ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen zu achten. Es folgt das Kriterium Ausgewogenheit der Muttersprache. Es muss aber nicht nach diesen Vorgaben ausgewählt werden. Ob dieses Verfahren angewendet wird, darüber entscheidet der Schulleiter. Trotz dieser möglichen Auswahlkriterien wird eine Punktlandung nicht erzielt werden, sodass gelost werden muss.

Der Wohnort beziehungsweise die Nähe zur Schule darf nicht als Entscheidungsgrundlage berücksichtigt werden, andernfalls hätten Schüler aus anderen Kommunen stets das Nachsehen. Ebenfalls keine Rolle spielen die Empfehlungen der Grundschulen, denn diese sind nicht verbindlich.

Welche Rechte haben Eltern? Der Elternwunsch steht an erster Stelle. Die Stadt ist gehalten, dem Wunsch der Schulform zu entsprechen. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, eine bestimmte Schule besuchen zu können. Sprich: Wer etwa zum "Stein" möchte, die Kapazität für alle Kinder dort jedoch nicht ausreicht und das Konrad-Adenauer-Gymnasium noch Plätze frei hätte, könnte dort einen Platz erhalten.

Kommt ein Kind nicht an die gewünschte Schulform, können die Eltern Widerspruch einlegen. Der wird von der Bezirksregierung geprüft. Bleibt diese bei ihrer Entscheidung, können die Eltern vor einem Verwaltungsgericht klagen.

Wie geht das Verfahren weiter? Laut Stadtverwaltung werden die Schulleitungen gemeinsam mit dem Schulträger, der Stadt Kleve, am Donnerstag, 8. März, über die Aufnahme an den weiterführenden Schulen beraten. Bis dahin sollen auch alle Anmeldungen vollständig vorliegen. Die Fraktionen im Rat der Stadt Kleve werden im Beisein der Schulleitungen über die aktuellen Zahlen am selben Tag informiert. Am folgenden Tag soll es eine Pressemitteilung geben. Der Rat der Stadt Kleve soll am 14. März darüber entscheiden, ob Überhangklassen an den einzelnen Schulen eingerichtet, also Ausnahmen von der festgelegten Zügigkeit gemacht werden.

(RP)
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