Kreis Kleve Der Kreis Kleve entwickelt eine neue Pflegebedarfsplanung

Kreis Kleve · Das neue Alten- und Pflegegesetz des Landes soll die kommunalen Planungs- und Steuerungsmöglichkeiten stärken. Es verpflichtet die Kreise, eine bedarfsgerechte und bedarfsdeckende pflegerische Infrastruktur sicher zu stellen.

 Landrat Wolfgang Spreen.

Landrat Wolfgang Spreen.

Foto: privat

Neben den klassischen stationären Heimen und ambulanten Betreuungs- und Pflegeangeboten sollen hierbei künftig auch alternative Wohn- und Betreuungskonzepte einbezogen werden. "Im Kreis Kleve gibt es verschiedene Möglichkeiten, dem Wunsch der Menschen auf Verbleib in der häuslichen Umgebung durch individuelle Unterstützung Rechnung zu tragen", betont Landrat Wolfgang Spreen auf eine entsprechende RP-Anfrage.

Die rechtlichen Vorgaben sind bekannt. Ursprünglich hatte das Land beabsichtigt, hierzu eine Rechtsverordnung zu erlassen, die nun aber nicht mehr zu erwarten ist. Nun geht es darum, die bestehenden Angebote in ihrer Vielfalt zu erfassen, dem Bestand eine Bedarfsprognose gegenüber zu stellen und daraus mögliche weitere Maßnahmen abzuleiten. Spreen: "Dies ist der zentrale Inhalt der kommunalen Planung für die kommenden Monate."

Der Kreis Kleve hat im Jahr 2010 durch ein wissenschaftliches Institut ein "Demografiekonzept für den Kreis Kleve" erstellen lassen. Für die Jahr 2015 und 2016 hat der Kreistag eine Fortschreibung dieses Demografiekonzeptes vorgemerkt. Auch für die anstehende Pflegebedarfsplanung soll wissenschaftliche Unterstützung in Anspruch genommen werden.

In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 18. Februar werden hierzu weitere Informationen geliefert. Die Planerstellung durch das wissenschaftliche Institut wird einige Monate in Anspruch nehmen, da zahlreiche Stellen und Gremien beteiligt werden. Die Fertigstellung der Pflegebedarfsplanung ist bis zum Jahresende vorgesehen.

(RP)
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