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Gastronomie in der Corona-Krise Laut Dehoga bislang null Cent Novemberhilfe ausgezahlt

Kleve · Die Gastronomen leiden unter den Corona-Beschränkungen bei der Ausübung ihres Berufs. Bislang seien die versprochenen Finanzhilfen aber immer noch nicht ausgezahlt worden.

 Der Außenbereich einer Gastronomie ist abgesperrt.

Der Außenbereich einer Gastronomie ist abgesperrt.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Auf Anordnung der Politik mussten Restaurants und Gaststätten im November ihre Betriebe wiederholt schließen. Bars, Clubs und Diskotheken sind seit März durchgehend geschlossen. Hotels dürfen keine Touristen beherbergen, das Tagungsgeschäft ist zum Erliegen gekommen. Die Event- und Veranstaltungsgastronomie hat seit März keine Einnahmen mehr. 

Um dieses Sonderopfer, so der Verband Dehoga, das von der Gastronomie und Hotellerie im Sinne des Allgemeinwohls verlangt werde, auszugleichen hat die Bundesregierung die Novemberhilfen beschlossen und die Fortsetzung für den Dezember angekündigt. Die Betroffenen leiden unter den Beschränkungen bei der Ausübung ihres Berufs, haben diese jedoch bislang mitgetragen, da ihnen eine Kompensation durch Novemberhilfe und Überbrückungshilfe II in Aussicht gestellt wurde, betont der Dehoga.

„Tatsächlich haben die Unternehmen bis heute noch keinen einzigen Cent aus der Novemberhilfe erhalten. Dafür wurden die gesamten Kosten wie Pachten, Lohnkosten, Energiekosten und Wareneinsatz bereits fällig und mussten von den Betrieben vorgestreckt werden“, so der Dehoga weiter. Die finanziellen Reserven seien zwischenzeitlich bei fast allen Unternehmern aufgebraucht, viele stünden am Rand der Insolvenz, Mitarbeiter müssten mit der Kündigung rechnen. „Das alles belastet unsere Unternehmer und lässt das Verständnis und die Unterstützung für die ausgesprochenen Maßnahmen und damit das Vertrauen in die Politik schwinden. Wir fordern die Bundesregierung auf, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass die angekündigten Gelder endlich und schnellstens ausgezahlt werden“, sagt Thomas Kolaric, Geschäftsführer des Dehoga Nordrhein.

Da die Anträge in der Regel nur über Steuerberater gestellt werden könnten, seien auch diese in die Pflicht zu nehmen, die Anträge zu stellen. „Manch ein Unternehmer muss sich auf die Suche nach einem neuen Steuerberater machen, da der bisherige die Antragstellung ablehnt aus Sorge, später haftbar gemacht zu werden. Unseren Unternehmern nun auch die versprochenen Hilfen vorzuenthalten bzw. die Auszahlung weiter zu verzögern, ist für uns inakzeptabel“, sagt Kolaric.

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