Internationaler Gewerschaftsrat DGB zu Leiharbeit: „Praxis ist menschenverachtend“

Kreis Kleve · Der Internationale Gewerkschaftsrat nimmt die jüngst während der Corona-Pandemie stark in die Kritik geratenen Leiharbeiter-Unterkünfte ins Visier. Er fordert Mindeststandards für die Wohnraumgröße und die Ausstattung der Unterkünfte.

Der Interregionale Gewerkschaftsrat Rhein-Ijssel von DGB, FNV und CNV fordert eine Abschaffung der bisher geübten Praxis der Leiharbeit. Vor allem in der Fleischindustrie und in der Landwirtschaft auf beiden Seiten der Grenze sei das derzeitige System „nicht nur beschämend und menschenverachtend, sondern bedeutet im Falle von Pandemien auch konkrete Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Menschen“, so der Gewerkschaftsrat.

Er ruft dazu auf, das System der Leiharbeit zu regulieren. So sei bisher der Zugang zu Daten über Beschäftigungsorte, Wohnorte, Sozialversicherung von Leiharbeitern und Lohnleistung durch die Werkvertragsunternehmen an diese für Behörden beidseitig der Grenze kaum möglich. „Wir fordern die Etablierung eines strukturierten grenzüberschreitenden Datenaustausches, in dem vor allen Dingen die Meldedaten der Sozialversicherungsträger miteinander vernetzt und für die Behörden zugänglich gemacht werden“, heißt es in einem Forderungspapier.

Der bestehende Arbeitsschutz reiche personell nicht aus und könne nicht grenzüberschreitend tätig werden, so der Gewerkschaftsrat. „Wir fordern die Einrichtung einer grenzüberschreitenden Arbeitsschutzgruppe, die sowohl auf der niederländischen, als auch auf deutscher Seite schnell und unbürokratisch Kontrollen durchführen kann“, heißt es weiter.

Auch auf die jüngst während der Corona-Pandemie stark in die Kritik geratenen Leiharbeiter-Unterkünfte geht der Internationale Gewerkschaftsrat ein. „Es gibt keine grenzüberschreitenden (branchen-)einheitlichen Standards und Kriterien für eine menschenwürdige und angemessene Unterkunft. Die Unterkunftskosten sind von den Leiharbeitern zu tragen, über ihre Höhe entscheiden willkürlich die Werkvertragsunternehmen“, so der Gewerkschaftsrat. Er fordert ein Verbot der Koppelung des Mietvertrages an den Arbeitsvertrag. Das Land NRW und die Niederlande sollten Mindeststandards für die Wohnraumgröße und die Ausstattung von Unterkünften gesetzlich verankern.

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