Corona-Pandemie Neue Regeln für den Holland-Besuch – das gilt jetzt im Kreis Kleve

Kreis Kleve · Wer zum Einkaufen in die Niederlande fahren möchte, benötigt fortan einen negativen Corona-Test. Aber welche Regeln gelten für Pendler und Familienbesuche? Wir beantworten Fragen zum neuen Hochinzidenzgebiet.

 Der Ortseingang von Siebengewald. Wer über die Grenze zum Einkaufen möchte, benötigt fortan einen negativen Corona-Test.

Der Ortseingang von Siebengewald. Wer über die Grenze zum Einkaufen möchte, benötigt fortan einen negativen Corona-Test.

Foto: Evers, Gottfried (eve)

Derzeit liegt die 7-Tage-Inzidenz in den Niederlanden bei rund 300. Aufgrund der hohen Corona-Fallzahlen hat der Bund unsere Nachbarn daher als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Ab Dienstag, 6. April, gelten in NRW neue Regelungen für die Einreise nach Deutschland. Einreisende müssen dann ein negatives Corona-Testergebnis auf Papier oder digital mit sich führen, das nicht älter als 48 Stunden ist. Zusätzlich zur Testpflicht besteht eine Anmeldepflicht. Ausgenommen davon sind Durchreisende und Aufenthalte unter 24 Stunden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wer ist von der Corona-Testpflicht ausgenommen? Es gibt mehrere Ausnahmen von der Testpflicht: So brauchen beispielsweise Kinder unter sechs Jahren keinen Corona-Test. Auch Personen, die sich nur auf der Durchreise durch NRW befinden oder lediglich durch die Niederlande durchgereist sind, benötigen keinen Test. Eine weitere Ausnahme gilt für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren und sich maximal 72 Stunden in Deutschland aufhalten. Auch Eltern oder andere Personen, die Minderjährige mit dem Pkw zur Schule, zum Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bringen oder abholen und unverzüglich zurückkehren, müssen keinen negativen Testbescheid vorlegen. Ausgenommen sind auch Sicherheitskräfte, Feuerwehrleute und Mitarbeiter von Rettungsdiensten sowie Katastrophenschutz in Einsatzsituationen.

Was gilt für den kleinen Grenzverkehr? Für den „kleinen Grenzverkehr“ zum Einkaufen oder Tanken sowie für kurze Besuche im Nachbarland ist ein negatives Corona-Testergebnis erforderlich. Dies gilt sowohl für Niederländer, die nach Deutschland kommen, als auch für Deutsche, die kurz in den Niederlanden waren und wieder zurückfahren. Eine Anmeldung der Einreise ist jedoch nicht erforderlich. An den Grenzen wird es Stichprobenkontrollen der Bundes- und Landes-Polizei geben.

Was gilt für Grenzpendler? Eine Lockerung von der Testpflicht gibt es für Pendler (Beruf, Studium, Schule), die mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnort zurückkehren. Bei ihnen ist ein negatives Testergebnis 72 Stunden gültig, sodass in sechs Tagen zwei Tests notwendig sind. Grenzpendler benötigen ab Donnerstag, 8. April, eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers oder einen vergleichbaren Nachweis in deutscher, niederländischer, englischer oder französischer Sprache. Können Grenzpendler oder Grenzgänger bei der Einreise nach Deutschland keinen negativen Corona-Test vorlegen, müssen sie dies unverzüglich nach der Einreise nachholen.

Sind Pendler (Beruf, Studium, Schule) länger als 24 Stunden in den Niederlanden oder reisen sie aus den Niederlanden für länger als 24 Stunden nach Deutschland ein und kehren mindestens einmal pro Woche an ihren Wohnort zurück, dann müssen sie einmal wöchentlich eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen, auch wenn sie mehrfach wöchentlich pendeln.

Was gilt bei Familienbesuchen? Bei Personen, die für den Besuch oder die Pflege von Verwandten ersten Grades, Ehegatten oder Lebensgefährten aus den Niederlanden nach Deutschland einreisen, ist ein negatives Testergebnis 72 Stunden gültig. Somit ist nach einem negativen Corona-Test der Besuch oder die Pflege an drei aufeinander folgenden Tagen ohne erneute Testung möglich. Ist ein täglicher Besuch erforderlich, können weitergehende Ausnahmen vom Gesundheitsamt des Kreises Kleve zugelassen werden.

Gibt es eine Quarantänepflicht? Da die Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland nur mit einem negativen Corona-Testergebnis erlaubt ist, gibt es keine Quarantänepflicht.

Welche Tests werden anerkannt? Anerkannt werden PCR-Tests und PoC-Schnelltests. Die Testung muss von einer autorisierten Testperson vorgenommen werden. Selbsttests werden akzeptiert, wenn sie unter Aufsicht von fachkundigem Personal erfolgen, das PoC-Schnelltests durchführen darf. Private Selbsttests erfüllen diese Anforderung nicht. Das Testergebnis oder ärztliche Zeugnis muss in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sein und den Namen der getesteten Person und das Datum der Testung enthalten. Das negative Testergebnis muss bei der Einreise mitgeführt und aufbewahrt werden. Personen mit Wohnsitz in Deutschland können vor der Abreise kostenlos die Teststellen für Bürgertestungen in Anspruch nehmen, falls sie nach der Testung innerhalb von 48 beziehungsweise 72 Stunden wieder zurück nach Deutschland reisen.

Gibt es überhaupt ausreichend Corona-Tests? In der Grenzregion wird nun mit einer erhöhten Nachfrage nach Corona-Testungen gerechnet. Das Innenministerium NRW hatte kurz vor Ostern alle Teststellen gebeten, sich auf eine erhöhte Nachfrage vorzubereiten und möglichst auch flexibel ohne vorherige Terminvergabe Testungen anzubieten. Für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sind diese Tests kostenfrei – Personen aus dem Ausland müssen diese Tests bezahlen.

Regelungen zur Anmeldepflicht Grundsätzlich muss die Einreise aus dem Hochinzidenzgebiet, als das die Niederlande nun gilt, angemeldet werden, und zwar über folgende Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI): www.einreiseanmeldung.de. Ausgenommen hiervon sind beispielsweise Durchreisende und Grenzpendler. Auch für Person, die sich im Rahmen des „kleinen Grenzverkehrs“ weniger als 24 Stunden in den Niederlanden aufgehalten haben oder für weniger als 24 Stunden nach Deutschland einreisen, entfällt diese Anmeldepflicht.

Was sagt die Landrätin? „Ich bin erleichtert, dass die Grenze zu unseren niederländischen Nachbarn weiter offen bleibt“, sagt Landrätin Silke Gorißen. „Auch wenn ich mich sehr freue, dass der ‚kleine Grenzverkehr‘ und das berufliche Pendeln weiter möglich bleibt, blicke ich dennoch mit Sorge auf die hohen Corona-Fallzahlen unserer Nachbarn. Deshalb appelliere ich an jeden Einzelnen, verantwortungsvoll zu prüfen, ob diese oder jene Fahrt zu unseren niederländischen Nachbarn wirklich erforderlich ist.“

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