Inzidenz von 35,2 Kreis Kleve überschreitet Corona-Vorwarnwert

Kreis Kleve · Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 35,2. Damit hat der Kreis Kleve die Vorwarnstufe erreicht. Welche neuen Maßnahmen jetzt getroffen werden müssen.

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Foto: dpa-tmn/Zacharie Scheurer

Erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie hat der Kreis Kleve den 7-Tage-Inzidenzwert von 35 überschritten. Am Freitag um 0 Uhr lag er dem Robert-Koch-Institut (RKI) zufolge bei 35,2. Die Schwelle gilt als Vorwarnstufe auf dem Weg zum kritischen Inzidenzwert von 50. Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner. Im Kreis Kleve sind laut RKI insgesamt 1323 Menschen mit dem Coronavirus infiziert, dem Kreisgesundheitsamt liegen am Freitag, 11.30 Uhr, 1320 labordiagnostisch bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie vor.

Welche Einschränkungen im Kreis Kleve fortan gelten, darüber herrschte am Freitag zunächst Unklarheit. Am Donnerstagabend hatte das NRW-Gesundheitsministerium noch ein Schreiben verschickt. Damit wies das Land darauf hin, dass es im Anschluss an Beratungen am Freitag kurzfristig landesweit verbindliche neue Regelungen geben werde. Kommunen, die einen erhöhten Inzidenzwert aufweisen, sollten dies abwarten. Am Freitagnachmittag veröffentlichte die Staatskanzlei dann schriftlich die Maßnahmen, die ab dem 17. Oktober gelten sollen. Auf Nachfrage unserer Redaktion hieß es von der Pressestelle des Kreises dazu, dass man sich eng an die landesweiten Beschlüsse halten werde. Solange der Wert über 35 liegt, gilt also das Folgende:

  • Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1000 Personen sind unzulässig.
  • An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober).
  • Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.
  • Die Maskenpflicht gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. Wo genau das vor Ort ist, legen die Kommunen ausdrücklich fest. Hier gibt es für den Kreis Kleve noch keine genauen Angaben.
  • Die Kommunen können in Abstimmung mit dem Landeszentrum Gesundheit, dem Gesundheitsministerium und der Bezirksregierung weitere Schutzmaßnahmen wie eine Sperrstunde für gastronomische Einrichtungen anordnen. Auch hier gibt es noch keine genauen Angaben für den Kreis Kleve.

Dass der Kreis zügig die Inzidenz von 35 überschreiten würde, hatte man wohl auch bei den hiesigen Behörden erwartet. Bereits am Donnerstag hatte man bekannt gegeben, künftig die vom RKI errechnete Inzidenz und nicht mehr den vom Kreis Kleve ermittelten Wert zu veröffentlichen. Auf Basis der Berechnungen des Kreises Kleve mit den Zahlen vom Freitag würde die Inzidenz noch unter 35 liegen. Für eine Verschärfung der Maßnahmen sind aber die Werte des RKI entscheidend. Und die stiegen schon wenige Stunden später, um 0 Uhr in der Nacht zu Freitag, auf 35,2.

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