Corona im Kreis Kleve Keine Notbremse – Geschäfte dürfen mit Schnelltests öffnen

Kreis Kleve · Nach der neuen NRW-Corona-Verordnung müsste ab Montag eigentlich auch im Kreis Kleve die „Corona-Notbremse“ gelten. Mit einer neuen Allgemeinverfügung will Landrätin Silke Gorißen aber verhindern, dass Geschäfte, Museen und mehr geschlossen werden müssen.

 Die Klever Fußgängerzone in Zeiten von Corona.

Die Klever Fußgängerzone in Zeiten von Corona.

Foto: Markus van Offern (mvo)

Das NRW-Gesundheitsministerium hat am Freitagabend die „Corona-Notbremse“ für all jene 31 Kreise und kreisfreie Städte angeordnet, die seit mindestens drei Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 haben. Da der Kreis Kleve schon seit Wochen über dieser Marke liegt, greift die Notbremse am Montag, 29. März, eigentlich auch hier. Sie beinhaltet neben strengeren Kontaktbeschränkungen mit Ausnahmen zu Ostern auch eine Rückkehr zu den strengeren Regeln für den Einzelhandel und Dienstleistungen. Zahlreiche Geschäfte müssten demnach schließen. Die betroffenen Kreise können jedoch in Abstimmung mit dem Ministerium eigene Regelungen erlassen, wenn vor Ort ein flächendeckendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen vorliegt. Davon macht der Kreis Kleve nun Gebrauch.

Die Kreisverwaltung hat noch am späten Freitagabend eine Allgemeinverfügung erlassen, die mit dem Land NRW abgestimmt wurde. Diese Allgemeinverfügung sieht vor, dass statt der Einschränkungen der NRW-Corona-Schutzverordnung im Kreis Kleve entsprechende Angebote mit einem tagesaktuellen negativen Ergebnis eines Corona-Schnelltests oder Corona-Selbsttests genutzt werden können. Der Einzelhandel und Dienstleistungen sowie beispielsweise Museen und Tierparks können also mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test weiter genutzt werden. „Dem Gesundheitsamt des Kreises Kleve liegen keine Erkenntnisse über Infektionsgeschehen bei Nutzung diese Angebote vor“, sagt Landrätin Silke Gorißen. „Deshalb sollten diese Angebote auch weiterhin nutzbar bleiben.“

Das negative Ergebnis muss von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Möchte man in ein Geschäft gehen oder ein anderes Angebot nutzen, muss man die Testbestätigung mit sich führen. Ein tagesaktueller Test darf bei Inanspruchnahme des Angebotes höchstens 24 Stunden zurückliegen.

Dem diffusen Infektionsgeschehen werde bereits mit den Corona-Maßnahmen des Kreises Kleve vom 18. März begegnet, wie es in einer Mitteilung heißt. Diese bleiben auch weiterhin in Kraft. Darüber hinaus verringere das für die Nutzung erforderliche negative Testergebnis erheblich das Infektionsrisiko in diesen Bereichen.

„Der Erfolg aller Corona-Maßnahmen ist von der Akzeptanz in der Bevölkerung abhängig“, sagt Landrätin Silke Gorißen. „Nach meinen Beobachtungen fällt es vielen Menschen immer schwerer, die notwendigen Maßnahmen in der Pandemie einzuhalten. Ein ständiger Wechsel der Maßnahmen ist für viele nicht nachvollziehbar.“ Damit verringere sich die Akzeptanz für diese Verordnungen. „Deshalb werden die Maßnahmen der Allgemeinverfügung vom 18. März fortgesetzt und auch für die heimische Wirtschaft bleibt eine Öffnung – mit der Einschränkung der Negativ-Testung – weiterhin möglich“, sagt Gorißen. Das verspreche einen höheren Erfolg bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie als ein für die Menschen nicht nachvollziehbarer Strategiewechsel. Landrätin Gorißen: „Der Kreis Kleve hat sich beim Land NRW erfolgreich dafür stark gemacht, dass die Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe im Kreisgebiet weiterhin geöffnet bleiben können. Nun müssen alle Bürger ihren Teil dazu beitragen, dass das Infektionsgeschehen nicht noch weiter aus dem Ruder läuft.“ Dazu gehöre auch die Nutzung der kostenfreien Bürgertests. „Wir alle müssen uns einschränken, zurücknehmen und an die Corona-Regeln halten, damit dieses kleine Stück Freiheit erhalten bleibt. Sonst geht auch das nicht mehr!“

Die Regelungen der Allgemeinverfügung werden im Kreis Kleve ab Montag, 29. März, angewandt. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 18. April.

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