Kreis Kleve Bunter Kreis Kleverland gegründet

Kreis Kleve · Das Pflegezentrum der Katholischen Karl-Leisner-Trägergesellschaft bietet mit der sozialmedizinischen Nachsorge einen Service an, der Familien mit chronisch kranken Neugeborenen, frühgeborenen, schwerstkranken oder behinderten Kindern zugutekommt. Als "Bunter Kreis Kleverland" hat sich die Nachsorgeeinheit nun dem deutschlandweit führenden Nachsorgenetzwerk angeschlossen und arbeitet nach dessen hohen Standards.

"Wir erleichtern den Übergang von der stationären Versorgung in den häuslichen Bereich und verhindern, dass die Eltern in ein Versorgungsloch fallen", erläutert Karin Sanders, die den Bunten Kreis Kleverland leitet. Zielgruppe der Nachsorge sind Familien mit einem hohen Versorgungsbedarf, denen eine Überforderung droht, wenn sie keine Unterstützung durch geschultes Personal aus dem medizinisch-pflegerischen Bereich erhalten. Ziele sind die Verkürzung und Vermeidung von Krankenhausaufenthalten, die Sicherstellung der Behandlungserfolge und die Integration der kranken Kinder in ihrem Umfeld.

Eltern sind durch den Krankenhausaufenthalt ihres Kindes mitunter sehr belastet. Oft ist es schwierig, mit dem kranken oder besonderen Kind zuhause anzukommen. "Das bringt Eltern an die Grenzen ihrer Belastbarkeit", weiß Karin Sanders. "Durch überforderte Eltern wird die Prognose der Kinder deutlich schlechter. Deshalb ist es so wichtig, hier anzusetzen und die Familien zu begleiten." In erster Linie vernetzt der Bunte Kreis dabei die stationären und ambulanten Sektoren und koordiniert die Termine. Dabei beziehen die Mitarbeiter alle Beteiligten ein: von den Familienmitgliedern über die behandelnden Ärzte, Therapeuten, den ambulanten Kinderkrankenpflegedienst bis hin zu Selbsthilfegruppen. Mit Kinderärzten, Psychologen und Sozialpädagogen knüpfen Nachsorgeschwestern, die den Übergang von der Klinik nach Hause begleiten, ein Netzwerk aus Helfern. "Wir tun alles, damit den Familien das Leben mit ihrem besonderen Kind gelingen kann", bringt es Karin Sanders auf den Punkt. Die sozialmedizinische Nachsorge ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die sich an eine Krankenhausbehandlung oder eine stationäre Rehabilitation von Kindern anschließt, die das 14. Lebensjahr und in besonders schwierigen Fällen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

(RP)
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