„Pastorale Räume“ Wie sich das Bistum Münster in Zukunft aufstellen möchte

Reformpläne · Ein „Hearing“ in Münster informierte über den Stand bei den Überlegungen zu den „Pastoralen Räumen“. Mehr Verantwortung für Ehrenamtler zeichnet sich ab, hauptamtliche Pfarrer werden größere Gebiete abdecken müssen. Struktur wird Ende April bekannt gemacht.

 Bei einem „Zwischenhearing“ in Münster trafen sich rund 110 Haupt- und Ehrenamtliche, um sich über den Prozess zur Entwicklung pastoraler Strukturen auszutauschen.

Bei einem „Zwischenhearing“ in Münster trafen sich rund 110 Haupt- und Ehrenamtliche, um sich über den Prozess zur Entwicklung pastoraler Strukturen auszutauschen.

Foto: Bischöfliche Pressestelle/Ann-Christin Ladermann

(RP) Die katholische Kirche im Bistum Münster wird in den kommenden Jahren die Grundlagen für eine pastorale, personelle und strukturelle Neuaufstellung der Diözese schaffen. Bei einem „Zwischenhearing“ in Münster trafen sich rund 110 Haupt- und Ehrenamtliche, um sich über den Prozess zur Entwicklung pastoraler Strukturen auszutauschen. Es ging um Zukunftsfragen,  insbesondere um die Pastoralen Räume, die nicht weitere Zusammenlegungen oder Fusionen von Pfarreien meinen, wie das Bistum betont, aber es wird mehr Zusammenarbeit zwischen den Pfarreien sowie zwischen Hauptamtlichen und freiwillig Engagierten geben.

Die Teilnehmer an dem Treffen  „wünschen sich eine mutige, vielfältige, offene, diakonische und experimentierfreudige Kirche“, heißt es in einem Pressetext.  Die Kirche und das Bild von ihr müssten sich in den kommenden Jahren massiv verändern. Zur Struktur der Pastoralen Räume, die zum 1. Januar 2024 errichtet werden, hatten Bischof Felix Genn und die Bistumsverwaltung den Pfarreien im vergangenen Jahr Vorschläge vorgelegt. Diese wurden in den zurückliegenden Wochen und Monaten vor Ort diskutiert, mehrheitlich konstruktiv, heißt es. Ende April wird die Struktur der künftigen Pastoralen Räume durch Bischof Genn veröffentlicht. Ab 2024 werden sie dann kirchenrechtlich als „Kirchengemeindeverband“ gewertet. Die dann öffentlich-rechtlichen Körperschaften sollen  Pfarrer von Verwaltungsaufgaben entlasten, die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden bei administrativen Aufgaben fördern und einen flexibleren Personaleinsatz gewährleisten. Zwar brauche auch der Pastorale Raum eine Leitung, dies müsse aber kein Priester sein. Entschieden sei, dass es in jedem Pastoralen Raum künftig eine Verwaltungsleitung gebe, um die Seelsorgerinnen und Seelsorger von administrativen Aufgaben zu entlasten. Diese Stellen würden komplett vom Bistum refinanziert.

Im Bistum Münster soll es perspektivisch nur noch vier strukturelle Ebenen geben: Pfarrei, Pastoraler Raum, Kreisdekanat und Bistum. Die Dekanatsstruktur werde wegfallen, insgesamt müsse es das Ziel sein, schlanke Strukturen zu schaffen. Das gelte auch für die künftige Gremienstruktur.

Bei dem Zwischenhearing informierten Mitglieder der Themengruppen darüber, welche Überlegungen im Blick auf die Seelsorge, die Organisation und das Personal in den künftigen Pastoralen Räumen bereits angestellt wurden. Einig war man sich darüber, dass Ehrenamtliche stärker in den Leitungsteams mitarbeiten und auch Nicht-Priester mehr Verantwortung  bei der Leitung von Gottesdiensten tragen sollen. Es brauche neue Mitwirkungs- und Entscheidungsgremien in den Pfarreien; Priester, Diakone und  Pastoralreferenten werden künftig neue Rollen haben und andere Aufgaben übernehmen; welche Tätigkeitsfelder das sein werden, soll genau festgelegt werden. Vorgesehen sind Pastoralpläne für die Pastoralen Räume, die als Steuerungselemente einer gemeinsamen Seelsorge dienen und auch die Frage der Immobilienentwicklung in den Blick nehmen. Konkret: Es müssen Antworten gefunden werden auf die Frage, was mit nicht mehr benötigten Kirchen geschieht.

Die Teilnehmer des Hearing benannten eine Reihe von Themen und Fragen, die im weiteren Verlauf des Prozesses noch zu klären sind. Eine Auswahl: Gibt es künftig Qualitätskriterien für die Seelsorge? Wer entscheidet was in den Pastoralen Räumen? Wie werden Verbände und Einrichtungen in den Prozess einbezogen? Wird es in Schulen, Krankenhäusern oder bei Notfällen weiter seelsorgliche Angebote geben? Wie werden Hauptamtliche und freiwillig Engagierte für die neuen Aufgaben qualifiziert? Ist an die zeitliche Befristung von Leitung gedacht? Generalvikar Winterkamp versicherte, dass die im Zwischenhearing gestellten Fragen und Anregungen von den Themengruppen und der Prozessleitung aufgegriffen würden. Er warb dafür, Fragen, die verschiedene Gruppen betreffen, im unmittelbaren Austausch miteinander zu klären. Im Laufe des Jahres soll ein weiteres Hearing stattfinden. 

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