Klever Gefängnis Betroffenheit über Tod von zu Unrecht Inhaftiertem

Kreis Kleve · Die Nachricht vom Tod des Syrers hat am Montag in der JVA Kleve für Betroffenheit gesorgt. Der 26-Jährige ist an den Verletzungen, die er beim Brand in seiner Zelle Mitte September erlitten hatte, gestorben.

 Die Tür zur Zelle 143 ist noch mit einem Vorhängeschloss gesichert – nur die Ermittler haben derzeit Zutritt.

Die Tür zur Zelle 143 ist noch mit einem Vorhängeschloss gesichert – nur die Ermittler haben derzeit Zutritt.

Foto: Markus van Offern (mvo)

Bereits am Freitag war bekannt geworden, dass der Syrer unschuldig im Klever Gefängnis saß. Beamte der Kreispolizei Kleve hatten ihn bei seiner Festnahme in Geldern offenbar mit einem Mann verwechselt, der in Hamburg Diebstähle begangen hatte und deswegen gesucht wurde.

Wolfgang Fengels, der stellvertretende JVA-Leiter in Kleve, erinnert sich an den Verstorbenen als einen ruhigen, umgänglichen Mann, der sich nie auffällig verhalten habe. Wie genau es zu dem Brand in der Zelle des 26-Jährigen kommen konnte, weiß Fengels auch nicht. „Die Brandursache wurde noch nicht eindeutig geklärt. Dazu laufen noch Ermittlungen“, sagt er.

Von den acht JVA-Bediensteten, die bei dem Brand am 17. September, verletzt worden waren, ist einer immer noch dienstunfähig. Er hatte eine Rauchgasvergiftung erlitten. Einige Bedienstete mussten laut Fengels nach dem Brand in der Zelle von dafür ausgebildeten Kollegen psychologisch betreut werden. Dies bietet die JVA Kleve im Falle einer „Traumatisierung nach schrecklichen Ereignissen“ an, wie es im offiziellen Wortlaut heißt. Die Zelle 143, in der der Brand ausgebrochen war, ist nach wie vor mit einem Vorhängeschloss gesichert, nur die Ermittler dürfen die Zelle betreten.Auch bei der Klever Polizei war man am Montag völlig perplex von der Nachricht, dass der Syrer gestorben ist. „Das kam sehr überraschend für uns. Noch am Freitag war davon nicht auszugehen. Von Lebensgefahr war da keine Rede“, sagte Polizeisprecher Achim Jaspers. Da die Staatsanwaltschaft Kleve die Pressehoheit und die Kripo Krefeld die polizeilichen Ermittlungen übernommen hat, konnte Jaspers sich nicht konkret zu dem Fall äußern.

Das übliche Vorgehen, wenn die Polizei zu Straftaten gerufen wird, gestalte sich so: Die Beamten überprüfen die Personalien des Verdächtigen und stellen fest, ob gegen ihn etwas vorliegt. Wenn es einen Haftbefehl gibt, fordert die Polizei ihn von der zuständigen Behörde an. Dann wird der Gesuchte in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt gebracht. Die Identität eines Verdächtigen werde üblicherweise anhand des Personalausweises festgestellt. Liegt der nicht vor, habe die Polizei verschiedene Möglichkeiten, vorzugehen, so Jaspers. So können die Beamten bei den Meldeämtern anfragen, dort seien auch Passbilder gespeichert. Wenn Zweifel an der Identität einer Person bestehen, leitet die Polizei ein Personenfeststellungsverfahren ein.

Die Suche nach dem eigentlichen Täter war für die Zeit der Inhaftierung übrigens ausgesetzt, wie es am Montag von der Staatsanwaltschaft in Hamburg hieß. Man gehe nicht davon aus, dass er in der Zwischenzeit gefasst wurde: Die Fahndungsmeldung sei schließlich gelöscht worden. Das werde nun natürlich geändert.

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