Kreis Kleve Datenschutz: Kein Buch mit sieben Siegeln mehr

Kreis Kleve · Wirtschaftsförderung Kreis Kleve: Betreiber von Ferienwohnungen trafen sich in großer Zahl im Uedemer Bürgerhaus.

 Gut besucht war das aktuelle Treffen der Betreiber von Ferienwohnungen im Kreisgebiet. 410 mal wurde eine Wohnung als Ferienwohnung gemeldet. Tendenz seit langem steigend.

Gut besucht war das aktuelle Treffen der Betreiber von Ferienwohnungen im Kreisgebiet. 410 mal wurde eine Wohnung als Ferienwohnung gemeldet. Tendenz seit langem steigend.

Foto: Kreis-WfG

(RP)  Insgesamt 410 überzeugte Anbieter sind es, die im Kreisgebiet eine Ferienwohnung offerieren. Und jeder fünfte von ihnen hat in den letzten Monaten seine Wohnung klassifizieren lassen. Dem einen gelingen drei oder vier Sterne, dem anderen gar fünf. Gleich zwölf Mal hat die DTV-geschulte Prüferin Simone Meesters aus Kalkar die Höchst-Punktzahl vergeben können.

Vor etwa 70 Interessierten lieferte sie nun im Uedemer Bürgerhaus weitere Argumente dafür, den Griff zu den Sternen zu unternehmen. Drei Stunden dauerte die Veranstaltung der Kreis-Wirtschaftsförderung, die vor allem ein Ziel verfolgte: Die vielen Jung-Unternehmer in Sachen Ferienwohnung in dreifacher Hinsicht zu schulen.

Neben der Klassifizierung von Ferienwohnungen ging es um die Besteuerung der Ferienwohnung und die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die nicht nur für die Anwesenden als „Buch mit sieben Siegeln“ empfunden wird.

„Jetzt sind es 353 Tage, seit die neue Verordnung in Kraft getreten ist. Was ist bisher passiert? Die Erde dreht sich weiter...“, startete Dr. Romy Latka, Rechtsanwältin, Mediatorin und Datenschutzbeauftragte bei Strick Rechtsanwälte & Steuerberater ihren Vortrag.

Die Referentin erinnerte an den Kindergarten, der die Gruppenfotos der Ehemaligen schwärzte, erzählte von Berufskollegen in Wien, die alle Klingelschildchen eines Hochhauses aus Datenschutz-Gründen gegen Ziffern austauschen wollten. „Völlig überzogene Reaktionen“, so Dr. Latka in Uedem. „Keine 100 Abmahnungen“ habe es bislang gegeben.

Allerdings: Die Nutzung von personenbezogenen Daten seien grundsätzlich verboten, es sei denn, es gebe eine Einwilligung der Betroffenen. Zu diesen Daten gehören nach Ansicht der Rechtsanwältin auch Kfz-Kennzeichen, Kontonummern, Rechnungsdaten, Kreditkarten und IP-Adressen. Es gebe bei den Betroffenen das Recht auf vergessen werden. Die detaillierten Inhalte des Vortrages lassen sich als PDF unter www.wfg-kreis-kleve.de herunterladen.

Dies gilt auch für den Vortrag von Konrad Willemsen und Marc Hubert, beide in gemeinsamer Kanzlei als Steuerberater in Weeze tätig. Ihr steuerlicher Exkurs lieferte den Betreibern der zumeist jüngeren Ferienwohnungen in Grundzügen die Einkommenssteuer, die Gewerbesteuer, die Umsatz- und Bauabzugsteuer. Auf besonderes Interesse schienen bei den Anwesenden die Umsatzsteuer und die Regelungen der Kleinunternehmerschaft zu stoßen, zu denen nach Ansicht der Berater die meisten Anbieter von Wohnungen zählen. Sie schneiden steuerlich besonders gut ab.

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