Kleve Bei Wildunfall Beweise sichern

Kleve · Gerade in der dunklen Jahreszeit ist es gefährlich, wenn Wild die Fahrbahn kreuzt. Wie Autofahrer sich in einem solchen Fall richtig verhalten, und wann man für den Fall richtig versichert ist, darüber sprach RP-Redakteurin Julia Lörcks mit Gerd Exner, Sprecher der Versicherungskaufleute Niederrhein.

Wenn Auto und Wild kollidieren. Was ist aus Sicht des Versicherungsnehmers dann zu tun?

Gerd Exner Wildschäden sollten unverzüglich bei der Polizei oder der Forstbehörde gemeldet werden und natürlich auch bei der Versicherung. Nach einem Wildunfall ist es erforderlich, dass die Polizei oder die Forstbehörde eine Wildschadensbescheinigung ausstellt.

Was ist, wenn ein Fahrzeugführer nur Teilkasko versichert ist?

Exner Im Rahmen der Teilkasko werden nur Fahrzeugschäden ersetzt, die durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild entstanden sind. Dazu gehören Wildschwein, Reh und Hirsch. Unfälle mit Federvieh sind nicht bei allen Versicherungen eingeschlossen. Auch nicht Schäden durch Pferde und Ziegen. Sie sind zwar behaart, aber nicht wild. Durch die Vielzahl der Tarife gibt es jedoch auch 'Teilkasko-light'-Versicherungen, die selbst Schäden durch Haarwild nicht regulieren. Anders sieht es bei Vollkasko aus.

Wie sollte man sich nach Schreckreaktionen verhalten?

Exner Wird der Schaden nicht durch das Wild verursacht, sondern durch einen Ausweichversuch, können trotzdem Leistungen von der Teilkaskoversicherung gefordert werden. Allerdings muss der Geschädigte den Nachweis — zum Beispiel durch Zeugen, Fotos oder Spuren — führen, dass sich Wild auf der Fahrbahn befunden und damit die Gefahr eines Zusammenstoßes mit dem Kraftfahrzeug bestanden hatte. Darüber hinaus muss die Rettungshandlung sinnvoll gewesen sein.

(RP/rl)
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