Bürgermonitor Bürger ärgern sich über Hundekot in Bedburg-Hau

Bedburg-Hau · Auch das örtliche Ordnungsamt hat wenig Verständnis dafür, dass die Beutel mit den tierischen Hinterlassenschaften nicht entsorgt werden.

 Viele Halter lassen Hundekotbeutel liegen.

Viele Halter lassen Hundekotbeutel liegen.

Foto: Bernd Konze

Im Rathaus der Gemeinde Bedburg-Hau häufen sich derzeit Beschwerden über Hundekot auf Gehwegen und öffentlichen Plätzen. Das Gebiet rund um die Straßen Dechantshof, An den Kastanien und Kaiser-Wilhelm-Allee ist aktuell besonders betroffen. „Die Hinterlassenschaften der Vierbeiner sind nicht nur ein Ärgernis, sondern stellen auch eine gesundheitliche Gefahr für andere Tiere, Menschen und hier insbesondere für spielende Kinder dar“, betont Georg Seves, der Leiter des Ordnungsamts. Unverständnis herrscht in seinem Fachbereich vor allem auch darüber, dass manche Hundebesitzer benutzte Kotbeutel nicht in einem öffentlichen Mülleimer entsorgen, sondern einfach an Ort und Stelle ablegen.

„Teilweise wird von Hundehaltern vorgetragen, dass sie doch hierfür Hundesteuer zahlen würden. Die Hundesteuer ist jedoch nicht zweckgebunden und wird somit auch nicht für die Säuberung von Straßen, Plätzen und Grünanlagen entrichtet. Sie ist somit kein ,Freifahrtschein’ für Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde mit oder ohne Beutel einfach liegen zu lassen“, betont Seves. Elf Hundekotbeutelspender sind nach Angaben des Bauamtes über das gesamte Gemeindegebiet verteilt aufgestellt. Das Ordnungsamt der Gemeinde Bedburg-Hau kündigt an, nun vermehrt Kontrollen durchzuführen und entsprechende Vergehen als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

Insgesamt sind laut Ordnungsamt derzeit 1524 Hunde von 1268 Haltern bei der Gemeinde gemeldet. Davon gelten sechs Tiere als gefährliche Hunde nach Landeshundegesetz, 21 Hunde als solche bestimmter Rasse, wie etwa American Bulldog, Bullmastiff und Rottweiler und 716 als große Hunde nach Landeshundegesetz. Bei den verbliebenen handelt es sich um kleine Hunde, die keiner der anderen Kategorien zuzuordnen sind.

Für insgesamt 27 Hunde brauchen deren Halter in Bedburg-Hau eine ordnungsbehördliche Erlaubnis. Zudem müssen diese im öffentlichen Raum grundsätzlich einzeln sowie an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. Deren Halter müssen eine besondere persönliche Zuverlässigkeit nachweisen – das so genannte Führungszeugnis und darüber hinaus die ausbruchsichere Unterbringung, zudem Chipnummer, Tierhalterhaftpflicht und Sachkunde.

Die jährlich zu entrichtende Hundesteuer beträgt, wenn nur ein Hund gehalten wird 60 Euro, bei zwei Hunden je Hund 75 Euro und wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden jeweils 95 Euro. Wenn ein „gefährlicher Hund“ gehalten wird, werden 450 Euro fällig, sind es zwei oder mehr beträgt die Steuer je Hund 550 Euro.

Immer mal wieder werden in verschiedenen Kommunen Forderungen nach der Einführung einer Katzensteuer laut. Die Befürworter einer solchen Steuer argumentieren, dass sich die Tiere oft unkontrolliert vermehren und zu einer Bedrohung für den heimischen Vogelbestand werden. Die Gemeindeverwaltung in Bedburg-Hau sei mit einer solchen Forderung bislang jedoch noch nicht konfrontiert worden, so Seves: „Mir ist auch nicht bekannt, dass in Bedburg-Hau je über eine Katzensteuer nachgedacht worden wäre“, sagt er. Sofern es zu einer übermäßigen Population von Katzen kommt, würden diese durch einen beauftragten Tierarzt artgerecht eingefangen, kastriert und wieder ausgesetzt, so der Ordnungsamtsleiter.

Ein Problem, das hin und wieder auftrete, sei Rattenbefall, so Seves. Um dem vorzubeugen, hat er folgenden Rat: „Wo Kleintiere gehalten werden, ist Futter für diese luftdicht und für Ratten unzugänglich aufzubewahren. Ebenso sollten alle Bürger darauf achten keine Essensreste auf den Kompost zu entsorgen.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort