Kleve Bauausschuss empfiehlt: Nassauerallee zweigeschossig bebauen

Kleve · Die Nassauerallee ist seit Jahrhunderten das Einfallstor in die Kreisstadt: Schnurgarde führt die einst von Gärten und Parks gesäumte Allee doppelreihig auf den Dachreiter der Klever Stiftskirche in der Oberstadt zu. Jahrzehntelang wurde dort strikt nur eine eingeschossige Bebauung zugelassen.

Bis zur ersten Ausnahme: Als die drei Mehrfamilienhäuser - vorne zur Straße mit jeweils sechs Wohnungen, hinten zum Hang mit acht Wohnungen - auf der ehemaligen Bellevue errichtet wurden. Die haben eine irgendwo hergeholte Firsthöhe und schauen mit zwei Geschossen zur Nassauerallee.

"Wir hatten jetzt Regelungsbedarf, dort einen Bebauungsplan festzuschreiben", sagte Daniela Rennecke vom Fachbereich Planen und Bauen der Stadt Kleve. Also legte die Verwaltung den Politikern jetzt im Bauausschuss der Stadt einen Bebauungsplan vor, der den gesamten Bereich von Sternbuschklinik (seit jeher zweigeschossig) bis ausschließlich der immer noch eingeschossigen ehemaligen Landeszentralbank neu definiert. Hier dürfen künftig, so Rennecke, zwei Vollgeschosse gebaut werden. So, wie auf der Bellevue (wobei dort sogar dritte Geschosse unterhalb des Straßenniveaus liegen).

Die denkmalpflegerischen Belange im neuen Tiergarten (Galleien und Kermisdahl) werden von diesem Bebauungsplan nicht betroffen, attestiert Denkmalschützer Stürmer aus Brauweiler der Stadt. Die Politiker waren einstimmig für die Offenlage.

Auch die erneute Offenlage für den späteren Bebauungsplan im Sternbusch, wo das künftige Kombi-Bad der Stadtwerke gebaut werden soll, wurde einstimmig empfohlen. Der neue Bebauungsplan für die Welbershöhe/Blumenstraße - hier hatte es Streit um ein mögliches, großes Mehrfamilienhaus gegeben - geht in die Fraktionsberatung.

Es geht darin um die Erhöhung der zugelassenen Wohneinheiten in Teilbereichen des Plangebietes - hier waren im Vorfeld allein Mehrfamilien-Häuser entlang der Welbershöhe diskutiert worden. Auch soll die Dachneigung so festgelegt werden, dass künftig in dem Einfamilienhaus-Gebiet nicht zu hoch gebaut werden kann.

(RP)
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