Kleve Bauausschuss: Der neue Deich wird ohne Radweg gebaut

Kleve · Das Kleverland ist bekannt für seine schönen Fahrradstrecken. Gerade die Landschaft entlang des Rheins bietet eine tolle Kulisse für einen sonntäglichen Fahrradausflug bei Sonnenschein. Vom Deich aus hat man hier den schönsten Blick.

Das könnte sich bald ändern, denn Radler werden sich, sobald die Deichsanierung im Abschnitt Griethausen abgeschlossen ist, auf den Verkehr konzentrieren müssen, statt in die Gegend zu schauen. Einen separaten Radweg wird es auf dem neuen Deich nämlich nicht mehr geben.

Wie Kleves Technischer Beigeordneter Jürgen Rauer nun im Bauausschuss bekanntgab, wird der Radverkehr auf der Deichkrone zwischen Griethausen und der Schleuse in Brienen "auf der Fahrbahn mit dem Individualverkehr" geführt. Das bedeutet: Radfahrer müssen auf der Straße fahren, gemeinsam mit den Autos und Lastkraftwagen.

Geplant war das eigentlich anders. So hatte der Stadtrat bereits im Jahr 2000 einstimmig beschlossen, den Deichverband zu beauftragen, im Planfeststellungsverfahren die Anlage eines Geh- und Radweges auf dem wasserseitigen Erdwall entlang der Straße "Am alten Rhein" mit aufzunehmen. Als die Planungen konkret wurde, hat die Stadtverwaltung den Wunsch an den Deichverband herangetragen, einen zusätzlichen Radweg inklusive Trennstreifen auf der Deichkrone anzulegen.

Doch der Deichverband hat entschieden, diesem Wunsch nicht zu folgen. "Der Deichverband hat ausgeführt, dass die Anlage eines zusätzlichen Radweges mit Trennstreifen einen Verlust von rund 54.000 Kubikmetern Retentionsraum (Hochwassergebiet, d. Red.) ergeben würde", erläuterte Rauer. Dieser Raum müsste an anderer Fläche ausgeglichen werden, was nur auf Privatflächen möglich sei. "Verhandlungen mit den Landwirten sind schwierig, insbesondere, wenn man weiß, welche Landwirte dort tätig sind", sagte Rauer. Auch der Deichverband habe erkennen lassen, dass ein Landwirt einen Eingriff in sein Eigentum nicht akzeptieren wird.

Darüber hinaus könne von Seiten des Deichverbandes die Anlage des zusätzlichen Radweges nicht mit den Erfordernissen im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz begründet werden, so die Verwaltung. Insofern würde ein Planfeststellungsbeschluss, der einen zusätzlichen Radweg beinhaltet, einer späteren rechtlichen Überprüfung wohl nicht standhalten, heißt es weiter. Das will man lieber nicht riskieren.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort