Kreis Kleve Awo fordert Frauenhaus-Finanzierung

Kreis Kleve · Der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Kleve fordert die Politik zum Handeln auf. Trotz Zuschüssen bleibt jährlich ein Defizit von 30 000 Euro. Seit 2009 wird über eine nachhaltige Finanzierung diskutiert. Geschen ist bis dato nichts.

 Andrea Hermanns, Leiterin des Frauenhauses (l.), und Viktor Kämmerer, Geschäftsführer des Awo-Kreisverbandes.

Andrea Hermanns, Leiterin des Frauenhauses (l.), und Viktor Kämmerer, Geschäftsführer des Awo-Kreisverbandes.

Foto: eve

Politiker des deutschen Bundestags schieben die Verantwortung auf die Landesebene. Landtagsabgeordnete meinen: "Das Problem muss auf Bundesebene gelöst werden", sagt Viktor Kämmerer, Geschäftsführer des AWO-Kreisverbandes. So sei bisher erst einmal nichts passiert, wenn es um das Thema "Bundeseinheitliche Regelung zur auskömmlichen Finanzierung der Frauenhäuser" gehe. "Wir als AWO halten das für einen Skandal", so Kämmerer.

Ihr Ansinnen formulieren Viktor Kämmerer und Andrea Hermanns, Leiterin des AWO-Frauenhauses Kleve, eindeutig: "Wir fordern, dass sich verantwortliche Politiker und Politikerinnen im Bund und in den Ländern endlich an einen Tisch setzen und eine bundeseinheitliche Regelung zur auskömmlichen Finanzierung der Frauenhäuser beschließen."

Das AWO-Frauenhaus in Kleve verursacht durchschnittlich jährliche Ausgaben von 273 000 Euro. Das Land schießt 130 000 Euro hinzu, die kommunalen Tagegelder für das Haus belaufen sich auf etwa 113 000 Euro. Was bleibt da übrig? Ganz genau: Ein Defizit von 30 000 Euro jährlich. "Es gab auch schon Jahre, in denen wir fast 50 000 Euro über den Förderverein und andere Spenden aufbringen mussten", berichtet der Geschäftsführer des Kreisverbands. Es sei endlich an der Zeit, hier eine nachhaltige Finanzierung zu gewährleisten.

Das Grundgesetz garantiert in Artikel zwei allen Menschen ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und damit einen Anspruch auf staatlichen Schutz. "Warum gilt dies im Falle von häuslicher Gewalt gegen Frauen nicht für alle?", fragt Kämmerer. Er erläutert, dass Frauen lediglich vom Staat unterstützt würden, wenn sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II hätten. Studentinnen, Auszubildende und Ausländerinnen, deren Aufenthaltsstatus ungeklärt ist, fielen somit durch das Raster. Bereits im Jahr 1970 haben die Vereinten Nationen (UN) ein Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau verabschiedet. In den 80er Jahren resultierte dies in der Verpflichtung der jeweiligen Staaten, alle vier Jahre einen Bericht zur Umsetzung dem UN-Ausschuss zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau vorzulegen. Bereits im Jahr 2009 mahnte dieser Ausschuss unter anderem eine nachhaltige Finanzierung der Frauenhäuser an und äußerte sich zudem besorgt darüber, dass nicht alle Bundesländer einen freien, einkommensunabhängigen Zugang zu Frauenhäusern für alle Frauen und deren Kinder gewährleisten. Seitdem habe sich nichts an der Situation geändert. Es gebe weder auf Landes- noch auf Bundesebene ein Gesetz, das betroffenen Frauen Ansprüche auf Schutz und Unterstützung im Frauenhaus garantiert, so Kämmerer.

Im AWO-Frauenhaus in Kleve fanden im Jahr 2014 bei 20 vorhandenen Betten insgesamt 49 Frauen und 54 Kinder Schutz - in Form von Unterkunft - vor häuslicher Gewalt. Darüber hinaus bietet das Frauenhaus allgemeine Beratung oder auch Hilfe bei Behördengängen an. In Kleve suchen die Mitarbeiterinnen auch für Frauen, die nicht direkt einen Anspruch auf die Unterbringung im Frauenhaus haben, eine Lösung. Sich informieren - das kann erst einmal jede Frau, und das dank vieler ehrenamtlicher Helferinnen rund um die Uhr. Hilfe gibt es telefonisch unter 02821 12201.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort