Kalkar Anmeldungen bei den Kalkarer Grundschulen

Kalkar · In der Zeit vom 16. bis 19. Oktober werden die Anmeldungen für das Schuljahr 2018/2019 zu den Grundschulen der Stadt Kalkar entgegengenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Aufnahmebestätigung erst Anfang 2018 erfolgen kann, wenn Schulträger und Schulaufsicht der Eingangsklassenbildung zugestimmt haben.

Gemäß Beschluss des Rates werden anspruchsberechtigte Grundschüler/innen von der Zahlung des Eigenanteiles für das Schokoticket befreit. Dies gilt bis zur nächstgelegenen Grundschule. Die zum Schuljahr 2018/2019 schulpflichtig werdenden Kinder können zu folgenden Terminen angemeldet werden:

a) Josef-Lörks-Grundschule Kalkar, Am Bollwerk 22 - Sekretariat (Tel.: 02824 3227): Montag, 16. Oktober von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, Dienstag, 17. Oktober von 8.30 bis 13Uhr, Mittwoch, 18. Oktober von 8.30 bis 13 Uhr. Die Anmeldelisten werden in den Kindergärten ausgelegt. Das Sekretariat ist montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr erreichbar.

b) Heinrich-Eger-Grundschule Appeldorn, Heinrich-Eger-Straße 10 - Sekretariat (Tel.: 02824 5011): Mittwoch, 18. Oktober von 8.30 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr; Um Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, eine telefonische Terminabsprache mit dem Sekretariat mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr vorzunehmen.

c) St. Luthard-Grundschule Wissel, Dorfstraße 29 - 31 - Sekretariat (Tel.: 02824 6684): Dienstag, 17. Oktober und Donnerstag, 19. Oktober jeweils von 14 bis 16.30 Uhr. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, eine telefonische Terminabsprache mit dem Sekretariat dienstags und donnerstags in der Zeit von 8 bis 13 Uhr vorzunehmen.

Sollten Eltern an diesen Terminen verhindert sein, können sie nach Rücksprache mit den Sekretariaten ihr Kind auch an einem anderen Termin anmelden. Um das Verfahren zur Sprachstandsfeststellung zeitgleich durchführen zu können, ist es sehr wichtig, dass das Kind sie zu dem Anmeldetermin in die Grundschule begleitet.

Schulpflichtig für die Einschulung zum 1. August 2018 werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2018 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die nach dem 30. September 2018 das 6. Lebensjahr vollenden und die körperliche und geistige Reife besitzen, können auf Antrag aufgenommen werden. Anträge können ebenfalls bei den Sekretariaten gestellt werden.

Vorzulegen sind bei der Anmeldung das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde (Kopie) des Kindes sowie das ausgefüllte Schülerstammblatt, mit Unterschrift beider Erziehungsberechtigter. Die Schulen bitten außerdem um Vorlage des letzten Kindergarten-Entwicklungsberichtes.

(RP)
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