Kreis Kleve Amtsgericht warnt: Aufforderungen zu Zahlungen unecht

Kreis Kleve · Seit einiger Zeit tauchen im Kreisgebiet Kleve Zahlungsaufforderungen einer "PAZ Justizzahlstelle" beziehungsweise eines "Zentrales Registergericht Kleve – PAZ Restschuldbefreiung" auf, mit denen Schuldner in Verbraucherinsolvenzverfahren aufgefordert werden, bestimmte Beträge – meist um die 80 Euro – zu zahlen.

Seit einiger Zeit tauchen im Kreisgebiet Kleve Zahlungsaufforderungen einer "PAZ Justizzahlstelle" beziehungsweise eines "Zentrales Registergericht Kleve — PAZ Restschuldbefreiung" auf, mit denen Schuldner in Verbraucherinsolvenzverfahren aufgefordert werden, bestimmte Beträge — meist um die 80 Euro — zu zahlen.

Ansonsten — so wird gedroht — könne die Privatinsolvenz nicht eingeleitet werden und auch keine Restschuldbefreiung erteilt werden. Die Aufforderung, der ein Überweisungsformular beigefügt ist, erweckt nach ihrer Aufmachung den Eindruck, es handele sich um ein amtliches Schriftstück.

Dieser Anschein wird noch dadurch verstärkt, dass es sich bei dem angegebenen Aktenzeichen um das tatsächlich vom Insolvenzgericht vergebene Aktenzeichen handelt. Es wird daher von Klaus Hommel, Direktor des Amtsgerichts Kleve, darauf hingewiesen, dass Kostenrechnungen in Verbraucherinsolvenzsachen ausschließlich von der Gerichtskasse Düsseldorf erteilt werden. Betroffenen Schuldnern wird dringend empfohlen, Schreiben der oben genannten Absender zu ignorieren und sich in Zweifelsfällen an den jeweiligen Treuhänder oder das Amtsgericht Kleve zu wenden.

(RP)
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