Alpen/Kleve "Aldi-Schütze": Gericht verhängt neun Jahre Haft

Alpen/Kleve · Der Mann, der im April in Alpen auf seine Exfreundin schoss muss für neun Jahre ins Gefängnis. Die Schwurgerichtskammer des Klever Landgerichts hat ihn außerdem zur Zahlung eines Schmerzensgelds von 10.000 Euro verurteilt.

Schießerei in Alpen
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Den Richterspruch nahm er äußerlich gefasst auf. Zuvor hatte er noch einmal ein letztes Wort an das Opfer gerichtet, das im Gerichtssaal saß. "Ich habe versucht, dass wir uns auf eine ruhige Weise trennen", beteuerte er. Die Schuld liege auch bei der Frau, die ihn immer wieder nachts angerufen und um Versöhnung gebeten habe. Seine Aussage, er habe lediglich ein Zeichen setzten wollen, indem er mit der Waffe gestikuliert wertete das Gericht als nicht glaubhaft. Nach Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der 28-Jährige wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen.

Der Mann habe heimtückisch gehandelt, indem er sich dem Opfer von hinten näherte, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Tat sei geplant und vorbereitet worden, danach floh der Schütze ins Ausland. Neben dem Mordmerkmal der Heimtücke habe man auch abwägen müssen, ob niedere Beweggründe zu seinen Lasten angenommen werden müssen. Diese Einordnung sei naheliegend aber nicht möglich. Dafür hätte das Motiv deutlich werden müssen.

Die Frage blieb offen, ob er aus Blutrache, aus gekränkter Ehre, Verärgerung oder Kränkung über die nicht aufgearbeitete Trennung gehandelt habe. Als weiteren Grund für seine Wut hatte er genannt, dass die Frau das gemeinsame Kind abtreiben ließ. Der Mann habe die äußeren Umstände zwar zugegeben, die seien ohnehin beweisbar gewesen. Dass er von weiteren Schüssen freiwillig zurücktrat, sei widerlegt. Mehrere Zeugen hatten von Ladenhemmungen der Waffe gesprochen. Der Angeklagte habe wiederholt erfolglos versucht, Schüsse abzufeuern. "Zugunsten des Angeklagten Umstände zu finden, ist nicht leicht", führte der Richter weiter aus. Man habe lange überlegt, ob eine Freiheitsstrafe von neun Jahren ausreiche.

Der Verteidiger des 28-Jährigen hatte eine Haftstrafe von drei bis vier Jahren beantragt.

(bil)
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