Kleve 81-Jährige erstochen: Verfahren eingestellt

Kleve · Das Verfahren gegen einen 76-Jährigen Mann, der im Januar seine 81 Jahre alte Ehefrau erstochen hat (wir berichteten), ist wegen Schuldunfähigkeit des Täters eingestellt worden.

Im Laufe der Ermittlungen habe sich gezeigt, dass das Ehepaar verabredet hatte, sich im Falle von starken Erkrankungen gegenseitig das Leben zu nehmen, sagt Günter Neifer von der Staatsanwaltschaft Kleve gegenüber der RP. Die Frau war zum Tatzeitpunkt schwer dement. Man spreche in so einem Fall von einem erweiterten Suizid.

Dieser spezielle Fall solle nun aber nicht als General-Amnestie für andere gleich gelagerte Taten verstanden werden, denn: Auch der Ehemann ist schwer krank. So habe das im Rahmen der Ermittlungen angefertigte Gutachten ergeben, dass die Schuldfähigkeit des 81-Jährigen zum Tatzeitpunkt vollkommen aufgehoben war. "Und nur wer schuldfähig ist, kann auch verurteilt werden", sagt Neifer.

Eine weitere Frage, die habe geklärt werden müssen, ist, ob noch Gefahr von dem Mann ausgeht. Aber auch da kann Neifer Entwarnung geben: "Dafür gibt es keinerlei Anzeichen."

Der Ehemann hatte seine seit Dezember vergangenen Jahres wegen Demenz im Pflegeheim lebende Frau im Januar abgeholt. Mitten in der Nacht meldete er sich telefonisch bei der Polizei und sagte, er habe seine Frau getötet. Anschließend wollte er sich wohl selbst umbringen. Im Schlafzimmer fanden die Beamten die Ehefrau tot im Bett liegend. Daneben lag ein großes Küchenmesser. Das Ehepaar war 50 Jahre lang verheiratet.

(RP/rl)
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