Kleve 45 Monate Haft für Messerstecher

Kleve · In dem Gerichtsprozess, der in der Jugendkammer des Landgerichts Kleve wegen einer Messerstecherei an Karneval verhandelt wurde, hat der Vorsitzende Richter Christian Henckel das Urteil gefällt. Der Angeklagte, Eryc N., wurde wegen schwerer Körperverletzung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf vier Jahre Gefängnis plädiert, die Verteidigung hielt ein Strafmaß von drei Jahren und drei Monaten für angemessen. Der Täter hatte an Karneval im Laufe einer Rangelei auf der Brüningstraße mit einem Messer zugestochen und dem Opfer eine lebensgefährliche Wunde zugefügt. Während der Tat stand N. unter erheblichem Drogeneinfluss.

Was sich im Einzelnen zugetragen hat, ist schwer rekonstruierbar, da sich die Zeugen in ihren Aussagen widersprachen, das Kern-Geschehen stehe aber fest, sagte der Richter. Auch wenn der heute 21-Jährige zur Tatzeit schon volljährig war, hat die Kammer entschieden, Jugendrecht anzuwenden. Dem waren die Einschätzungen eines Sachverständigen und der Jugendgerichtshilfe vorausgegangen, die den Täter als kindlich naiv und sehr emotional beschrieben.

Strafmildernd wird sowohl die Tatsache eingestuft, dass der Täter geständig ist, als auch die vom Gericht als echt eingestufte Reue, die der Beschuldigte während der Verhandlung mehrfach gezeigt hatte. Der Alkoholgehalt im Blut habe die Schuldfähigkeit hingegen nicht dramatisch gemindert.

Auch wenn eine erhebliche Aggressionsbereitschaft erkennbar ist, konnte das Gericht kein Tötungsvorsatz erkennen. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden

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