Landgericht „Ein typischer Dealerschuppen“

Kleve · Ein 30-jähriger Klever muss wegen bewaffneten Rauschgifthandels ins Gefängnis.

 Das Klever Landgericht.

Das Klever Landgericht.

Foto: van Offern, Markus (mvo)

„Ich bitte um eine Strafe, die es mir zulässt, aus meinem Leben noch etwas zu machen“, sprach der 30-jährige Klever Angeklagte vor der Urteilsfindung noch einmal zu den Richtern und Schöffen der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Kleve. Am Ende verurteilte diese ihn zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten - gemessen an den Regularien eines minder-schweren Falles von bewaffnetem Handelstreiben mit Betäubungsmitteln. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe im oberen fünfstelligen Bereich verhängt.

Doch von vorne: Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft beschuldigte den Angeklagten, von Anfang 2018 bis zum 14. Februar 2019 im Bereich Kleve und anderenorts in umfangreiche Drogengeschäfte mit großen Mengen Marihuana und Amphetamin involviert gewesen zu sein, die er zunächst aus Nimwegen und dann später aus Venray bezogen haben soll. Viele Details zur Tat wurden erst durch die Vernehmung des Täters bekannt, der sich sehr kooperativ und geständig zeigte. Der Kontakt zu einem marokkanischen Dealer in Venray soll so durch einen ehemaligen Mitschüler entstanden sein, der ebenfalls an den darauffolgenden Geschäften beteiligt war. Ermittlungen gegen diesen Weggefährten, der wie auch seine Freundin, als Zeuge aussagte, brachten dann den Namen des Beschuldigten ans Licht. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung fand die Polizei eine Cannabis-Aufzucht vor und konnte ein kleines Arsenal aus Schuss und Stichwaffen sicherstellen. „Ein typischer Dealerschuppen“, stellte der dritte Zeuge, ein Polizeibeamter fest.

Auf Grund der Vielzahl der vorgefundenen Waffen, die beim Handel mit dem Rauschgift zum Einsatz kamen, könne man nicht von einem minderschweren Fall ausgehen, so die Staatsanwaltschaft. Strafmildernd halte man dem Beschuldigten seine Aussagebereitschaft zu Gute. In seinem Plädoyer forderte er eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren. Die Verteidigung brachte vor: „Der Angeklagte hat sich freiwillig in erheblichem Umfang selbst belastet und hat die Absicht einen Schlussstrich zu ziehen.“ Sie forderte eine Verurteilung nach den Richtlinien eines minderschweren Falles und verlangte nicht mehr als viereinhalb Jahre Haft. Wie es jedoch immer so ist, hatte am Ende der vorsitzende Richter van Gemmeren das letzte Wort. „Der Angeklagte hat die Taten genauso eingeräumt und ein freimütiges Geständnis abgelegt. Strafschärfend sind die Vorstrafen zu beachten.“ Die in der Wohnung vorgefundenen Waffen wurden allesamt konfisziert.

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