Kevelaer Zusätzliche Windkraftflächen für Kevelaer

Kevelaer · Die Verwaltung erklärte in einer Bürgerversammlung die Kriterien für neue Konzentrationsflächen: In den Rietweyen, im Schwarzbruch und in Berendonk stimmen die Voraussetzungen.

 Windkrafträder könnten demnächst bei Kevelaer stehen.

Windkrafträder könnten demnächst bei Kevelaer stehen.

Foto: arfi

Jeder Entwurf muss durch die verschiedenen Instanzen. So auch jener, bei dem der Rat der Stadt den Auftrag erteilt hat, zusätzliche Konzentrationszonen zur Errichtung von Windkraftanlagen auszuweisen. Nachdem bereits ein Vorentwurf erarbeitet, offengelegt und für Anregungen bereitgestellt wurde, ist es nun soweit, dass die gleichen Schritte mit dem eigentlichen Entwurf stattfinden.

Dieser liegt im Kevelaerer Planungsamt bis Freitag, 24. Februar, offen aus und wurde am Donnerstagabend von Franz Heckens, dem Leiter der Abteilung Stadtplanung und verantwortlich für die Windenergieplanung, sowie von Bürgermeister Axel Stibi im Forum der Begegnungsstätte vorgestellt.

Was allerdings den Bürgerwindpark und eine weitere Einbeziehung der Anwohner angeht, darauf hat der Nutzungsplan keinen Einfluss und kann erst später geklärt werden. "Das gesamträumliche Plankonzept hatte drei Arbeitsschritte", erklärte Heckens bei der Bürgerversammlung. "Erstens wurden Flächen nach 'harten Kriterien' wie Siedlungsflächen, Straßen oder etwa Naturschutzgebieten ausgeschlossen. Dies ging beim zweiten Schritt mit 'weichen Kriterien' wie pauschale Abstandsflächen, Wälder oder Mindestgrößen weiter, und zuletzt kamen Einzelfallabwägungen zu den verschiedenen Flächen dazu, wie etwa die Wirkung aufs Landschaftsbild, den Luftverkehr."

Nach dem Ausschließen aller Möglichkeiten seien Flächen in Rietweyen, Schwarzbruch und Berendonk übrig geblieben. Die Pufferzone zwischen Wohnsiedlungen und möglichen Windrädern beträgt dabei 1000 Meter, bei Wohnungen im Außenbereich 300 Meter.

Dabei wurden bei der Versammlung Stimmen laut, dass der Abstand zu klein gewählt worden und anderswo größer sei. Der Leiter der Stadtplanung erläuterte, dass es "noch nicht klar ist, welche Höhe die Windkraftanlagen haben könnten, die dort möglich wären". Klar ist nur, dass die Anlagen das Dreifache ihrer Höhe als Abstand zu Wohnanlagen haben müssten. Einige Bürger empfanden die 300 Meter Abstand sogar als "reine Willkür", aber die Entfernung könne "unterschiedlich ausgelegt werden", so Heckens. "Aber das ist genau der Punkt: Dies ist ein Entwurf, zu dem die Bürger nun nicht nur Stellung beziehen können, sondern auch sollen. Die Konzentrationszonen sind nicht unproblematisch, da kann es noch zu deutlichen Änderungen kommen."

Aber ob es jetzt um eine mögliche Belastung für den Gartenbau oder persönliche Betroffenheiten von Anwohnern geht — damit alles korrekt verläuft, müsse man bis zum 24. Februar eine formelle Eingabe der begründeten Bedenken in schriftlicher Form machen oder könne diese sogar einfach in der Stadtverwaltung zur Niederschrift bringen. "Denn wir sind noch nicht am Ende des Verfahrens, sondern mittendrin", sagte Axel Stibi. "Das ist immer eine Gratwanderung zwischen dem Wünschenswerten und dem Machbaren".

(cnk)
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