Kevelaer Weiterer Fall von Jagdfrevel?

Kevelaer · Die Kreisbehörden ermitteln in Kevelaer wegen des verbotenen Aussetzens von Fasanen zu Jagdzwecken. Verdächtigt wird derselbe Mann, der bereits wegen illegaler Jagd auf Nutrias an der Niers auffiel.

Nach der illegalen Nutria-Jagd an der Niers ermitteln die zuständigen Kreisbehörden nun einen weiteren Fall von Verstößen gegen Jagd- und Tierschutzgesetze in Kevelaer. Unter Verdacht steht dabei derselbe Jäger, dem vorgeworfen wird, Nutrias mit verbotenen Fallen und ohne Genehmigung gejagt und erschossen zu haben (die RP berichtete). Der neue Vorwurf: Der Jäger soll in einem Kevelaerer Revier Fasanen ausgesetzt haben, obwohl das Aussetzen der Tiere zu Jagdzwecken seit 1. Juni streng verboten ist. „Eine entsprechende Anzeige ist vor einigen Tagen eingegangen“, bestätigte Kreis-Sprecher Eduard Großkämper.

Die Hinweise kommen, wie schon im Falle der Nutria-Jagd, vom Ehepaar Ursula und Georg Keuck aus Wetten. Der Ehemann hatte Anfang September beobachtet, wie der fragliche Jäger gemeinsam mit einer anderen Person zwei Kisten von einem Kleintransporter in ein Maisfeld stellte.

Als Keuck später Gelegenheit hatte, die Kisten näher in Augenschein zu nehmen, stellte er fest, dass sie „voll gepackt mit Fasanenhähnen“ waren. Die Vermutung liege nahe, dass die restlichen Kisten im Kleintransporter „in gleicher Weise über die Reviere verteilt wurden“, erklärt Keuck.

Ende September beobachteten die Eheleute eine weitere Aussetzaktion: „An mindestens sechs Stellen konnten wir entweder Vogeltransportkisten oder größere Gruppen Fasanenhähne feststellen.“ Er vermutet deshalb, dass es noch mehr solcher Aktionen gegeben hat.

Die Jagdsaison auf Fasane beginnt in der nächsten Woche. „Sie dauert vom 16. Oktober bis 15. Januar“, erläutert Andreas Schneider, Sprecher des NRW-Landesjagdverbandes. Kurz vor dieser Zeit noch Fasane auszusetzen, widerspreche den waidmännischen Regeln. Denn nur, wenn die Tiere vor dem 1. Juni ausgesetzt würden, entwickelten sie bis zur Jagdsaison das natürliches Fluchtverhalten. Wer beim Aussetzen im Herbst ertappt werde, müsse unter Umständen tief in die Tasche greifen. „Das kann ein Bußgeld bis zu 5000 Euro bedeuten.“

Sollte sich der Verdacht durch die Ermittlungen erhärten, dürfte auf den Jäger eine Menge Ärger zukommen. Die zahlreichen Vorwürfe gegen ihn – im Falle der Nutria-Jagd handelte der Mann ohne jede behördliche Genehmigung – würden derzeit von den Behörden koordiniert, erklärt Kreis-Sprecher Großkämper. Es sei nicht ausgeschlossen, dass es nicht mehr um bloße Ordnungswidrigkeiten gehe, sondern um Straftatbestände. „In diesem Fall würden die Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft gehen.“ Und dann könne auch ein Entzug der Jagderlaubnis als Konsequenz nicht mehr ausgeschlossen werden.

(RP)
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