Stadt Kevelaer weist auf Corona-Bestimmungen hin Keine Party und Bollerwagentour am Vatertag

Kevelaer · Auch wenn die Inzidenz im Kreis Kleve derzeit unter 100 liegt, greift an Christi Himmelfahrt noch die Corona-Notbremse des Bundes.

 Solche Szenen soll es am Vatertag nicht geben (Symbolbild).

Solche Szenen soll es am Vatertag nicht geben (Symbolbild).

Foto: dpa/Peter Steffen

Partys sind weiterhin generell untersagt. Darauf weist jetzt die Stadt Kevelaer noch einmal vor dem „Vatertag“ an Christi Himmelfahrt,  13. Juni, hin. Traditionell gehen dann viele Gruppen mit Bollerwagen in geselliger Runde auf Tour. Aber das wird unter den derzeitigen Corona-Regeln kaum möglich sein. „Solange die Inzidenz im Kreis Kleve nicht stabil unter dem Wert von 100 liegt, gilt nach wie vor die Bundesnotbremse, das heißt Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind lediglich mit dem eigenen Hausstand sowie einer weiteren Person erlaubt“, so die Verwaltung. Heißt im Klartext: Eine Familie dürfte mit dem Bollerwagen unterwegs sein. Aber schon drei Freunde aus drei Haushalten nicht.

Von der Kontaktbeschränkung und der Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr seien lediglich vollständig geimpfte und von einer Coronainfektion genesene Personen ausgenommen. Diese hätten eine entsprechende Bescheinigung auf Nachfrage vorzulegen.  

 Auch die Regelungen der Coronaschutzverordnung gelten weiterhin. Zu anderen Personen ist ein Abstand von mindestens 1,50 Meter einzuhalten – dies gilt auch im Freien. Ferner ist auf öffentlichen Flächen weiterhin das Grillen untersagt. Bei Verstößen müsse man mit einem Bußgeld rechnen.

„Auch wenn die aktuellen Zahlen zu Optimismus verleiten, ist die Pandemie noch nicht gebannt“, hatte auch der Bürgermeister zuletzt noch betont. Der Appell der Marienstadt: „Beachten Sie daher auch an den kommenden Feiertagen die geltenden Coronaschutz- und Hygieneregelungen. Denken Sie daran, dass Sie bei Nichteinhaltung der Vorgaben insbesondere sich und andere einem hohen Risiko aussetzen. Bleiben Sie diszipliniert und meiden Sie weiterhin Kontakte.“

Die Maßnahmen der aktuellen Stufe 1 der Notbremse, in der der Kreis Kleve sich befindet, würden gelockert, wenn eine Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen (außer sonn- und feiertags) unter 100 vorliegt. In diesem Falle gelten jedoch weiterhin die Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung. Seit Samstag, 8. Mai, liegt die Inzidenz im Kreis Kleve unter 100. „Sollte dieser Wert stabil bleiben, könnte es auch im Kreis Kleve mit Beginn der kommenden Woche Lockerungen geben“, so die Verwaltung in ihrer Mitteilung.

(RP)
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