Autofahrer aus Kevelaer in Weeze verletzt Geländewagen drängt Audi von der Straße ab

Weeze/Kevelaer  · Ein Autofahrer aus Kevelaer verunglückte in Weeze, weil ihn ein anderes Fahrzeug abdrängte. Er geht davon aus, dass das mit Absicht geschah. Vom anderen Fahrer fehlt jede Spur.

 Die Polizei sucht nach dem Unfall dringend nach Zeugen (Symbolbild).

Die Polizei sucht nach dem Unfall dringend nach Zeugen (Symbolbild).

Foto: Shutterstock/OFC Pictures

Die Polizei sucht nach einem Vorfall jetzt dringend Zeugen. Auf der Kervenheimer Straße soll ein Autofahrer aus Kevelaer von der Straße abgedrängt worden sein. In Höhe des Kambeckswegs kam es dadurch zu einem Verkehrsunfall, bei dem der Mann leicht verletzt wurde.

Wie die Polizei berichtet, war der 45-Jährige aus Kevelaer am Dienstag gegen 16.15 Uhr mit seinem blauen Audi A3 in Richtung Kervenheim unterwegs. Auf der Strecke wollte er einen Geländewagen überholen. Der Geländewagen habe ihn aber beim Überholvorgang nach links abgedrängt. Dadurch verlor der Mann die Kontrolle über seinen Wagen und touchierte schließlich mit der rechten Seite einen Baum an der Straße.

Der Kevelaerer haben den Eindruck gehabt, dass der andere Wagen ihn bewusst von der Straße abdrängen wollte, so eine Polizeisprecherin. Noch gebe es keine konkreten Spuren und Hinweise, die diesen Verdacht eindeutig bestätigen könnten. Daher sei die Polizei auf die Mithilfe von möglichen Zeugen angewiesen.

Vom bislang unbekannten Fahrer des Geländewagens fehlt im Moment jede Spur. Er habe seine Fahrt fortgesetzt, ohne sich um den Unfall zu kümmern, heißt es.

Zeugen, die Hinweise zu diesem Vorfall geben können, sollten sich an die Polizei Geldern unter der Telefonnummer 02831 1250 wenden. Auch der Fahrer des anderen Wagens wird gebeten, sich bei der Polizei melden.

Beim bewussten Abdrängen von der Straße kann es sich um eine Straftat handeln. Der Tatbestand der Nötigung im Straßenverkehr kann beispielsweise dann erfüllt sein, wenn ein Fahrer einen anderen absichtlich ausbremst, ihm zu dicht auffährt oder ihn grundlos bei einem Überholvorgang behindert. Dabei kommt es jedoch stets auf den Einzelfall an. Eine Nötigung kann drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten, die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.

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