Kevelaer Was das neue Pflegegesetz bringt

Kevelaer · Mit dem Jahresbeginn wurden die Pflegestufen abgeschafft. Ersetzt wurden sie durch fünf Pflegegrade. Wie sich diese Veränderungen auf Theodor Janßen auswirken, erläutert Thomas Venmanns, sein Heimleiter in Kevelaer.

 Theodor Janßen aus Straelen wird seit eineinhalb Jahren im Clemenshaus betreut. Geleitet wird das Heim durch Thomas Venmanns (rechts).

Theodor Janßen aus Straelen wird seit eineinhalb Jahren im Clemenshaus betreut. Geleitet wird das Heim durch Thomas Venmanns (rechts).

Foto: Gerhard Seybert

Er sei voll zufrieden, sagt Theodor Janßen. Seit eineinhalb Jahren lebt der Senior im Clemenshaus in Kevelaer. Zuvor hat er 37 Jahre allein zuhause in Straelen gewohnt. Dann entschied sich der 75-Jährige, ins Heim zu gehen, um dort besser versorgt zu sein. Theodor Janßen ist einer von vielen Pflegebedürftigen, die direkt von der Änderung des Pflegegesetzes betroffen sind.

Was ändert sich konkret?

Theodor Janßen ist aktuell in Pflegestufe 1. Mit dem Jahresbeginn wurden die Pflegestufen abgeschafft, stattdessen gibt es jetzt fünf Pflegegrade. Theodor Janßen wird automatisch in Pflegegrad 2 eingestuft. Dadurch, dass jetzt bei der Pflegebedürftigkeit nicht nur die körperlichen Defizite eine Rolle spielen, sondern es auch darum geht, inwieweit die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, wird der Medizinische Dienst auch den 75-Jährigen noch einmal begutachten. Es sei sehr wahrscheinlich, dass er auf Pflegerad vier hochgestuft werde, so Thomas Venmanns, Leiter des Clemenshauses. Es geht dabei um die so genannte eingeschränkte Alltagskompetenz.

Was sind die Folgen?

Sollte Theodor Janßen tatsächlich in Pflegegrad 4 eingestuft werden, stünde ihm künftig mehr Betreuungszeit durch das Pflegepersonal im Heim zu. Neu ist, dass der Eigenanteil im Pflegeheim immer gleich bleibt. "Bislang war es so, dass sich der Eigenanteil erhöhte, wenn die Pflegstufe gestiegen ist", erläutert Venmanns. Das hatte teilweise zur Folge, dass Angehörige gegen eine Höhereinstufung waren, weil sie dann auch mehr bezahlen mussten. Künftig gibt es einen Bestandsschutz: Keiner muss mehr zahlen, auch nicht, wenn es eine Höherstufung gibt.

Wie beurteilt ein Heimleiter das neue Gesetz?

Was mit dem Gesetz erreicht werden soll, sei im Grundsatz positiv - so Heimleiter Thomas Venmanns. Die Einführung sei etwa holprig gewesen. Es habe an der nötigen Information für alle Betroffenen gemangelt. Auch die Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes hätten schnell geschult werden müssen, alles müsse sich jetzt erst einspielen. "Aber für uns als Haus ist das Gesetz ein Schritt nach vorne, viele Leistungen, die wir früher so übernommen haben - wie Behandlungspflege oder Aufgaben des sozialen Dienstes - werden jetzt auch bezahlt", sagt er.

Wie wirkt sich das Gesetz auf das Clemenshaus aus?

Die Caritas rechnet damit, dass es in den neun Häusern im Gelderland bis April zwölf zusätzliche Vollzeitstellen geben wird. Im Clemenshaus wird es voraussichtlich zwei zusätzliche Stellen geben. Sie werden neu eingerichtet. Im Zuge des neuen Gesetzes werden eine Reihe von Bewohnern neu durch den Medizinischen Dienst begutachtet werden. Zwölf Höherstufungsanträge sind für die 40 Bewohner im Clemenshaus gestellt.

Was ändert sich für den ambulanten Bereich?

Dieser Bereich soll besonders durch das neue Gesetz gestärkt werden. Maxime ist nämlich: ambulant vor stationär. Im Klartext bedeutet das, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich zuhause bleiben sollen. Mit den neuen Pflegegraden steht den Betroffenen jetzt mehr Pflegegeld zur Verfügung. Wer bislang Pflegestufe eins war, bekam 244 Euro im Monat, im Pflegegrad zwei bekommt er jetzt 316 Euro. Zudem sei durch die Neuausrichtung davon auszugehen, dass bundesweit 500.000 Menschen mehr Anspruch auf Pflegleistungen haben werden.

(RP)
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