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Warum Briefe zur Grundsteuer meist nur an den Mann adressiert sind

Wegen der Grundsteuerreform müssen die Grundstücke in NRW neu bewertet werden. Derzeit erhalten die Bürger die Info-Briefe des Finanzamtes. Darin ist dann die Rede von "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts", von "Grundsteuerwertbescheid" und "Grundsteuermessbescheid". Selbst wenn es mehrere Hausbesitzer gibt, gehen die Infobriefe immer nur an eine Person. Es hat Beschwerden gegeben, ob es rechtlich überhaupt zulässig ist, den Brief nur an einen Eigentümer zu verschicken. Denn es gibt viele Paare, die gemeinsam Eigentümer einer Immobilie sind. Ein Ehepartner lebt vielleicht gar nicht mehr in dem Haus, bekommt also auch den Informationsbrief nicht. Es hat den Anschein, als wenn es vor allem die Männer sind, die die Briefe bekommen. Beim Finanzamt sieht man kein rechtliches Problem. "Dies ist eine Unterstützungsleistung der Finanzverwaltung. In der Folge stellt sich die Frage der rechtlichen Zulässigkeit nicht, da es sich insoweit um keinen Verwaltungsakt handelt." so die Pressestelle der Oberfinanzdirektion NRW.

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