Kevelaer Vermieter müssen Rauchmelder einbauen

Kevelaer · Die Alarmgeber sollen auch in NRW Pflicht werden. Die Kosten teilen sich Mieter und Vermieter. Örtliche Feuerwehren und der Verein Haus und Grund an der Niers begrüßen die geplante Regelung.

 Reiner Gilles, stellvertretender Kreisbrandmeister, setzt sich schon lange für die Installation von Rauchmeldern in Privatwohnungen ein.

Reiner Gilles, stellvertretender Kreisbrandmeister, setzt sich schon lange für die Installation von Rauchmeldern in Privatwohnungen ein.

Foto: gerhard seybert

Zehn Bundesländer (darunter Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz) haben sie bereits eingeführt. Nun soll es 2013 auch in Nordrhein-Westfalen eine Rauchmelderpflicht geben. Nach langen Diskussionen hat sich die rot-grüne Landesregierung Anfang November auf eine Finanzierung geeinigt. Nach dem "Vermieter-Mieter-Modell" sollen Hauseigentümer für die Erstausstattung der Wohnungen mit Rauchmeldern zuständig sein. Mieter übernehmen die weitere Instandhaltung und Wartung. "Haus und Grund Rheinland" hat diese Variante kritisiert, weil sie zu Lasten der Vermieter gehe. Der Verband ist der Ansicht, dass der unmittelbare Wohnungsbesitzer — also der Selbstnutzer oder der Mieter — für Installation und Wartung aufkommen solle (so das Modell in Mecklenburg-Vorpommern).

Uwe Benner vom Ortsverein "Haus und Grund an der Niers", der auch für Kevelaer zuständig ist, hält die Kostenverteilung hingegen für angemessen. "Der Vermieter ist für die ordnungsgemäße Ausstattung der Wohnung zuständig. Und wenn Rauchmelder künftig zur Ausstattung gehören, muss er diese eben installieren", sagt der Rechtsanwalt. Andererseits sei auch der Mieter an den Kosten zu beteiligen, weil er von den Alarmgebern profitiere. "Auf beiden Seiten müssen keine Unsummen ausgegeben werden, da sich Anzahl und Preis für die Rauchmelder im Rahmen halten", sagt Benner. Auch der Mieterbund NRW hat die geplante Regelung in einer Pressemitteilung begrüßt. "Dieses Modell ist von allen zur Diskussion gestellten Varianten die fairste", sagt Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Mieterbundes in der Mitteilung.

Für die örtlichen Feuerwehren ist nebensächlich, wer was zahlt. Reiner Gilles, stellvertretender Kreisbrandmeister, ist froh, dass Rauchmelder in Privatwohnungen überhaupt zur Pflicht werden. "Wir machen uns im Wege des präventiven Brandschutzes schon lange für den Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen stark", sagt Gilles. Regelmäßig stellt er bei Einsätzen fest, dass die Schäden in Wohnräumen, in denen Rauchmelder bereits verbaut sind, deutlich geringer ausfallen. "Die Bewohner werden durch den Alarm frühzeitig gewarnt und können uns schnell informieren", sagt Gilles. "Bei einem Entstehungsbrand haben wir immer noch die effektivsten Löschmöglichkeiten." Doch Gilles kennt auch die Kehrseite der Medaille. Denn viele Haushalte haben eben noch keine Rauchmelder installiert. Auch daher hält er die Verpflichtung zum Einbau für sinnvoll.

Installiert werden sollten Rauchmelder im Flurbereich, im Schlaf- und Kinderzimmer. Wer ganz sicher gehen möchte, kann auch in den übrigen Wohnräumen, auf dem Dachboden und im Keller Rauchmelder verbauen. "In der Küche eignet sich ein Gerät mit Stummschaltung, weil es durch Küchendämpfe leicht zum Fehlalarm kommt", sagt Reiner Gilles. Wichtig sei außerdem, den Melder an der Decke anzubringen, weil der Rauch nach oben steigt.

Bei Fragen zu Einbau und Bedienung steht die örtliche Feuerwehr mit Rat und Tat zur Seite. "Wir beraten die Bürger gern", sagt der stellvertretende Kreisbrandmeister.

(RP)
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