Kreis Kleve Urteil über Kevelaer-Villa am 4. September

Kreis Kleve · Seit Wochen sind die Abriss-Arbeiten auf dem ehemaligen NHG-Gelände in Kalkar, wo der Investor Josef Schoofs aus Kevelaer auf 18 500 Quadratmetern ein Fachmarktzentrum bauen will, fast abgeschlossen – aber eben nur fast. Die um 1900 erbaute Villa der Gebrüder Ludwig und Paul Kevelaer trotzt den Abriss-Baggern. Die Kalkarer weigern sich, das Gebäude, das sie im Februar für 330 000 Euro an Josef Schoofs GmbH verkauft hatten, zu räumen.

 Die Kevelaer-Villa.

Die Kevelaer-Villa.

Foto: Evers

Die Brüder halten dies für rechtens, da Schoofs ihnen etwa 3700 Euro schuldig sei. Darum, sagen sie und ihr Anwalt Klaus P. Schacht, könnten sie wegen des "Zurückbehaltungsrechtes" die Räumung verweigern. Zudem "schulde" Josef Schoofs Rechtsanwalt Schacht etwa 23 000 Euro.

Schoofs-Anwalt Jürgen Verhoeven hält beide Forderungen für nicht gerechtfertigt und reichte am Landgericht Kleve eine Zwangsräumungsklage gegen die Gebrüder Kevelaer ein, die nun unter dem Vorsitz der Richterin Elke Ratz vor der 1. Zivilklammer verhandelt wurde.

In der Erörterung machte die Vorsitzende Richterin deutlich, dass das Gericht "erhebliche Zweifel" habe, dass die finanziellen Forderungen der Gebrüder Kevelaer gerechtfertigt seien. Zudem könnte deren Weigerung, Villa und Grundstück ("Wert etwa 300 000 Euro") zu räumen, als "treuwidrig" beurteilt werden, da dies in keinem Verhältnis zu eventuell noch von Josef Schoofs zu zahlenden 3700 Euro stehe. Rechtsanwalt Schachts Forderung von etwa 23 000 Euro sei Gegenstand eines anderen Verfahrens.

Der Anwalt der Kalkarer sah die Verhältnismäßigkeit, das "Zurückbehaltungsrecht" wahrzunehmen, durchaus als gegeben. Zudem betonte Schacht, die Zahlungsunwilligkeit des Kevelaerer Investors habe sich mehrfach gezeigt. Er könne sie durch eine "dezidierte Auflistung" nachweisen. Ferner beantragte der Anwalt Gewährung einer Schriftsatzfrist – der Schoofs-Anwalt hatte einen solchen zu Sitzungsbeginn dem Gericht vorgelegt.

Richterin Elke Schatz lehnte dies ab. Die Entscheidung des Gerichts über die Zwangsräumungsklage wird am 4. September verkündet. Bis dahin wollen die Kevelaers in ihrer Villa bleiben und den Abrissbaggern trotzen. Und Schoofs' Fachmarktbau liegt bis dahin weiter still.

(RP)
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