Kevelaer „Unbarmherzig und gefühllos“

Kevelaer · Der letzte der drei Angeklagten im Mordfall Jan R. wurde zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft, die dem Täter grausames Handeln vorwarf.

Der Angeklagte Achim T. sitzt während der gesamten Verhandlung im Landgericht Kleve still, bewegt sich nicht, schaut zu Boden. Alkohol hat seine Seele zerfressen. Wegen einer Flasche Korn soll er gemeinschaftlich mit Walter M. und Marianne L. seinen Bekannten Jan R. grausam ermordet haben (die RP berichtete). Achim T. musste sich nun als letzter vor dem Klever Schwurgericht verantworten, da er aufgrund von Krankheit am letzten Verhandlungstermin nicht teilnehmen konnte.

Die bereits zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Marianne L. ist als Zeugin geladen. Sie will nicht aussagen. Achim T. ist ihr Verlobter, sie gibt an, sie habe ihn heiraten wollen.

Schläge mit dem Holzstock

Mit zunächst nüchterner Stimme beginnt die Staatsanwältin den Tathergang zu schildern. Am 16. Oktober 2007 hätten sich die Tatbeteiligten bereits mittags zusammengefunden und gemeinsam getrunken. Abends habe Walter M. das spätere Opfer Jan R. losgeschickt, um neuen Alkohol zu kaufen, unter anderem zwei Flaschen Korn. Die zweite Flasche Korn sei später nicht mehr zu finden gewesen. Jan R. habe sich nicht erklären können , wo die Flasche geblieben sei. "Die drei Angeklagten drohten dem Opfer mit den Worten er käme nicht mehr lebendig daraus, wenn er nicht sagen würde, wo die Flasche sei", sagte die Staatsanwältin. "Im Folgenden begannen die Angeklagten das Opfer zu treten und zu schlagen. Hierbei schreckten sie auch vor einem Holzstock nicht zurück, um das Opfer zu 'verhören'."

Dem Opfer sei Glas ins Gesicht geschlagen und Kerzenwachs in Wunden geträufelt worden. Darüber hinaus habe das Opfer Brüche erlitten. Jan R.s Martyrium dauerte vier Stunden. "Das Verhalten des Angeklagten zeigt eine unbarmherzige und gefühlslose Gesinnung", erklärt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Von einer verminderten Schuldfähigkeit könne man nicht sprechen, da Achim T. laut Sachverständigem als Spiegeltrinker an einen ständigen Alkoholpegel von bis zu 2,8 Promille gewöhnt sei.

Die Augen der Witwe wandern zu dem Angeklagten. Das, was Worte nicht sagen können, spiegelt sich in ihrem Blick. In ihrem Schlusswort fordert sie für Achim T. lebenslang. "Sie wissen nicht, was meine Kinder und ich mitmachen. Es ist furchtbar!"

Das Gericht kam in seinem Urteil gestern den Forderungen der Staatsanwaltschaft nach. Achim T. wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt verurteilt.

(RP)
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