Weeze Tote Babys: Schuldfähigkeit im Fokus

Weeze · Wahrscheinlich ab März muss sich die Mutter wegen Mordvorwurfs vor Gericht verantworten.

Der Fall der toten Babys von Weeze wird voraussichtlich im März vor Gericht verhandelt werden. Davon geht Jürgen Verhoeven, Verteidiger der Mutter, die ihre Neugeborenen getötet haben soll, derzeit aus: "Es wird eine Hauptverhandlung geben.

Die Frage ist, in welcher Form die Kammer die Anklage zulässt." Die Staatsanwaltschaft wirft der 25 Jahre alten Mutter wie berichtet zweifachen Mord vor. Die Frau soll im November 2012 und im September 2013 auf einem Hof in Weeze jeweils ein Baby zur Welt gebracht und anschließend getötet haben. Der grausame Fund hatte im vergangenen September die Öffentlichkeit schockiert. Die Frau hatte nach ihrer Verhaftung bei der Polizei gestanden, ihre zwei Babys getötet zu haben.

Geht es nach Anwalt Jürgen Verhoeven, dann wird es vor Gericht in erster Linie darum gehen, inwieweit seine Mandantin schuldfähig ist. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage erklärt, die 25-Jährige sei nicht völlig schuldunfähig und stützt sich dabei auf ein Gutachten. Ob die Angeschuldigte als voll oder vermindert schuldfähig gilt, das ist noch offen. Der Gutachter habe erklärt, dies müsse in der Hauptverhandlung schwerpunktmäßig geklärt werden, sagte Verhoeven: "Das ist ein nicht unerheblicher Punkt." Ob er ein weiteres Gutachten beantragen wird, ließ er offen. "Ich werde alles in Kürze mit meiner Mandantin besprechen", so der Verteidiger.

Die Weezerin war im September wegen des Vorwurfs auf Totschlag verhaftet worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Nun geht die Staatsanwaltschaft aber sogar von Mord aus. "Nach Würdigung aller gewonnenen Erkenntnisse und Zeugenbefragungen besteht der hinreichende Verdacht auf niedrige Beweggründe", erklärte Günter Neifer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Kleve. Juristen sprechen dann von einer besonderen Verwerflichkeit des Beweggrundes. Sollte das Gericht dem folgen und es im Prozess zu einer Verurteilung kommen, dann droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.

(RP)
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