Kevelaer Gesucht: das dritte Geschlecht

Kevelaer · Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass es mehr als „männlich“ und „weiblich“ gibt. Das hat auch Folgen für die Arbeitswelt. Stellenanzeigen müssen entsprechend angepasst werden.

 Toiletten für das "dritte Geschlecht" an der Hochschule Rhein-Waal.

Toiletten für das "dritte Geschlecht" an der Hochschule Rhein-Waal.

Foto: Evers, Gottfried (eve)

Die Stadt Kevelaer sucht aktuell eine ganze Reihe von Auszubildenden. Junge Menschen können sich als Straßenwärter, Bauzeichner oder Informatiker bewerben. Nicht nur das Angebot an Stellen ist groß, auch die Zahl der Abkürzungen hinter den Anzeigen. Zum üblichen „W“ und „M“ der früheren Ausschreibungen hat sich jetzt ein „D“ gesellt. Eine Abkürzung, unter der sich viele noch nichts vorstellen können, wie Werner Barz berichtet, der für den Bereich Personal zuständig ist. „D“ steht dabei für „diverse“, was das sogenannte dritte Geschlecht bezeichnet. „In unseren Stellenausschreibungen werden wir aus Gründen der Gleichbehandlung jetzt immer die drei Geschlechter nennen“, sagt Barz.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2017.   Damals entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass es im Geburtenregister neben den Einträgen „männlich“ und „weiblich“ die Möglichkeit geben muss, ein drittes Geschlecht eintragen zu lassen. Das sei nötig, um die geschlechtliche Identität auch derjenigen zu schützen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen.

 Die Stadt Kevelaer nutzt in ihren Stellenazeigen bereits die Buchstaben für die drei Geschlechter.

Die Stadt Kevelaer nutzt in ihren Stellenazeigen bereits die Buchstaben für die drei Geschlechter.

Foto: Latzel

Kurz nach dem Urteil machten Arbeitsrechtler bereits darauf aufmerksam, dass es künftig nicht mehr ausreichen könnte, in Stellenanzeigen hinter die Position lediglich ein „m/w“ (für männlich/weiblich) einzufügen. „Auch wir haben vom kommunalen Arbeitgeberverband den Hinweis bekommen, den dritten Buchstaben in die Bewerbung aufzunehmen“, sagt Barz. Man sei der Empfehlung gefolgt, um bei den Ausschreibungen rechtssicher zu sein. Andernfalls riskiere man  Schadenersatzforderungen. Denn es gebe Personen, die darauf spezialisiert seien, nach dem Antidiskriminierungs-Gesetz zu klagen, um auf diese Weise drei Monatsgehälter zu erstreiten.

Während Kevelaer die Empfehlung bereits umsetzt, fehlt in der aktuellen Ausschreibung der Stadt Straelen der Hinweis auf das dritte Geschlecht. „Wir hatten auch darüber nachgedacht, aber erst einmal davon abgesehen, weil  wir auch unsicher waren, was die grammatikalisch richtige Bezeichnung ist“, sagt Bernd Kuse, der für den Bereich Personal zuständig ist. Daher heißt es hier momentan noch: Fachangestellte und Fachangestellter. Fest stehe aber, dass die Stadt Straelen künftig ebenfalls alle drei möglichen Geschlechter in den Stellenausschreibungen benennen werde.

 Eine aktuelle Anzeige des Kreises nutzt nur die männlichen und weiblichen Begriffe. Das sei kein Problem, meint die Kreisverwaltung.

Eine aktuelle Anzeige des Kreises nutzt nur die männlichen und weiblichen Begriffe. Das sei kein Problem, meint die Kreisverwaltung.

Foto: Latzel

Auch beim Kreis Kleve fehlt das dritte Geschlecht in der Stellenausschreibung. Für Kreissprecherin Ruth Keuken kein Problem. „Die Empfehlung des kommunalen Arbeitgeberverbandes bezieht sich nur auf Klammerzusätze“, sagt sie. In einer aktuellen Ausschreibung wird beispielsweise „eine Fachangestellte/ein Fachangestellter“ gesucht. Diese Bezeichnungen würden reichen, da es für eine Anrede in dritter Form noch keine Empfehlung gebe.

Während die Kommunen jetzt erst auf das Urteil reagieren, war die Hochschule Rhein-Waal hier so etwas wie ein Vorreiter. An beiden Standorten der Hochschule in Kleve und Kamp-Lintfort gibt es geschlechtsneutrale Wasch- und Toilettenräume. Die Räumlichkeiten wurden bereits vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geschaffen. Sie sind also keine direkte Reaktion auf das Urteil von 2017. Die Hochschule plane aktuell eine generelle Veränderung des Layouts ihrer Stellenanzeigen, so  Hochschul-Sprecherin  Gabriele Stegers. Im Zuge dieses Prozesses soll auch das dritte Geschlecht in die Ausschreibungen aufgenommen werden. „In diesem Kontext ist die Verleihung des Zertifikats ‚Vielfalt gestalten’ des Stifterverbands für die deutsche Wissenschaft an die Hochschule zu Beginn dieses Jahres beispielsweise ein Beleg dafür, dass der Hochschule das Thema Vielfalt wichtig ist.“

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